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ALBERT-LUDWIGS-UNIVERSITÄT FREIBURG IM BREISGAU

Prüfungsausschuß für Diplom-Volkswirte
Spannungsverhältnis zwischen Universaldienst
und Marktöffnung im Postsektor?
Ein Ländervergleich
 
 
 
 
Diplomarbeit
 
 
Prüfer:
Prof. Dr. Günter Knieps
Institut für Verkehrswissenschaft und Regionalpolitik
 
 
Verfasser: Sascha Frank
Matrikelnummer: ****
Gebortsort: Freiburg im Breisgau
Bearbeitungsfrist: 11.12.2006 - 12.03.2007

Inhalt

0  Einleitung
1  Post
    1.1  Disaggregierte Analyse des Postsektors
    1.2  Regulierung
        1.2.1  Überblick über die Formen
        1.2.2  Gründe für die Regulierung
    1.3  Liberalisierung
2  Universaldienst
    2.1  Definition
        2.1.1  Hybrid Mail
    2.2  Finanzierung
        2.2.1  Finanzierung vor Öffnung des Postmarktes
        2.2.2  Finanzierung nach Öffnung des Postmarktes
    2.3  Erbringung
        2.3.1  Bereitstellung vor der Liberalisierung
        2.3.2  Bereitstellung nach der Liberalisierung
3  Ländervergleich
    3.1  Kombinationen
    3.2  Schweden
    3.3  Australien
    3.4  Brasilien
    3.5  Neuseeland
    3.6  Deutschland
    3.7  USA
    3.8  Paraguay
    3.9  Israel
    3.10  Maledivien
4  Fazit/Ergebnis

Tabellenverzeichnis

    1  Universaldienst (Umfang x Marktöffnung absolut)
    2  UD-Umfang x Marktöffnung Industrienationen
    3  UD-Umfang x Marktöffnung Gruppe 3
    4  UD-Umfang x Marktöffnung LCD
    5  Gewinnverteilung zwischen reserviertem und nicht-res. Bereich
    6  Filialentwicklung der NZP
    7  Entwicklung der Registrierungen für Neuseeland
    8  Filialentwicklung der DP AG
 

0  Einleitung

Grund für diese Arbeit war es zu untersuchen in wie weit die anstehende Liberalisierung der europäischen und hierbei insbesobere des deutschen Postmarktes Auswirkungen auf den Universaldienst haben könnten. Da den Postdienstleistungen um genauer zu seinen der Briefpost eine Sonderstellung unter Dienstleistungen zu teil wird. Der Absender vertraut dem Anbieter seine eigenen Gedanken an. Daher ist der Anspruch in die Zuverlässigkeit und die Integretät höher als bei anderen Dienstleistungen. Dies zeigt sich auch durch die bestehenden gesetzlichen Regelungen, so ist etwa das Briefgeheimnis in der deutschen Verfassung verankert.
Auch wenn der Titel "Spannungsverhältnis zwischen Universaldienst und Marktöffnung im Postsektor?" leicht den Eindruck erweckt als ob es nur einen Universaldienst und nur eine Art der Marktöffnung gibt, wird sich im Verlauf dieser Arbeit schnell zeigen das dem nicht so ist. Vielmehr existiert eine Vielzahl von zum Teil sehr unterschiedlichen Auffassungen über die Art und den Umfang des Universaldienstes weltweit. Ähnlich verhält es sich bei der Marktöffnung.
Zu Beginn der Arbeit wird auf die Besonderheiten des Postmarktes und den daraus resultierenden Auswirkungen für die Wertschöpfung, die Regulierung und Liberalsierung eingegangen.
In Kapitel zwei werden zwei verschiedene Definitionen des Universaldienstes vorgestellt, auf der einen Seite die der Europäischen Union und auf der anderen Seite die des Weltpostvereins. Außerdem werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Finanzierung und der Erbringung desselbigen berücksichtigt.
Kapitel drei widmet sich dann dem Ländervergleich, in dem neun Länder genauer untersucht werden. Bis auf wenige Ausnahmen hätte über jedes der Ländern ob vorgesellt oder nicht eine eigenständige Arbeit geschrieben können.
Das vierte und letzte Kapitel fasst die Ergebnisse des Ländervergleiches zusammen.

1  Post

Eine der ersten Fragen, die sich stellt, durch was ist insbesondere der Briefmarkt geprägt? Daher wird im ersten Teil dieses Kapitels eine disaggregierte Analyse des Postsektors, mit Schwerpunkt auf dem Teilbereich Briefe, durchgeführt. Das Ziel dieser Analyse ist festzustellen, ob und wenn ja in wie weit, in den Teilbereichen Marktmacht vorliegt. Daran schließt sich ein kurzer Überblick über verbreitete Formen der Regulierungsarten und Methoden für den Postsektor an. Abschliesend werden die theoretischen und ordnungspolitischen Gründe die für eine Liberalisierung sprechen sowie empirische Ergebnise angeschnitten.

1.1  Disaggregierte Analyse des Postsektors

Bei der folgenden Analyse wird die in der Literatur übliche Einteilung in fünf Wertschöpfungsstufen beibehalten. So wird die Wertschöpfung im Briefdienst wie folgt eingeteilt Einsammlung, Ausgangssortierung, Transport, Eingangssortierung und Zustellung.
Um die Frage ob es sich um ein natürliches Monopol handelt beantworten zu können, wird dabei auf jeder dieser fünf Stufen untersucht, ob die Voraussetzungen für dasselbige, Subadditivität der Kosten und Irreversibilität von Kosten (sunk costs) vorliegen. Dies muß geklärt werden, um bestimmen zu können ob ein sog. monopolistischer Flaschenhals vorliegt.
Bei Postdienstleistung handelt es sich um eine vertikal integrierte Dienstleistung. Diese Struktur kann beim Vorhanden, sein eines monopolistischen Flaschenhalses auf einer der Ebenen, den Wettbewerb auch in den anderen Bereichen behindern. Die Ein- und Ausgangssortierung wird im weiteren Verlauf der Analyse zu einem Punkt - - Sortierung zusammengefasst.
                                                                       Der klassische Briefkasten spielt bei der Einsammlung der Briefe nur noch eine untergeordente Rolle. Die Gründe hierfür liegen an der Tatsache, dass der überwiegende Teil der Briefe durch Unternehmen versandt wird, und die diese direkt in den Postämtern oder gegebenenfalls in den Briefzentren einliefern, bzw. diesen Prozess als Ganzes oder in Teilen an Dienstleister wie z.B. Konsolidierer ausgelagert haben. Wie die Studie ECONOMICS OF POSTAL SERVICES (Dodgson, Rodriguez et al.) zeigt gibt es keine Economies of Scale bei Briefkästen, vielmehr zeigt das dort angewandte Modell, bezogen auf die alten EU-Länder, bei einer variablen Anzahl der Briefkästen, konstante Skalenerträge.
Das Kostenverhalten bei der Sortierung ist zum einen vom Verhältnis manueller zu automatischer Sortierung und zum anderen von der Zusammensetzung des Postaufkommens d.h. das Verhältnis von Eil- zu Normalzustellungen, nationalen zu internationalen Sendungen, abhängig. Die (in Netzzugang und Wettbewerb von Kruse) zusammengefassten Studien lassen meines Erachtens den Schluß zu, daß es sich um fast konstante Skaleneffekte handelt.
                                
Auch beim Transport hängen mögliche positive Skaleneffekte von verschiedenen Faktoren ab, sowohl die Entfernung als auch die Auslastung sind entscheidend, so dass je nach Kombination dieser zwei Faktoren konstante bis steigende Skalenerträge vorliegen.
Die Zustellung ist aufgrund der Tatsache, dass sie den mit Abstand größten Kostenblock bildet, bei Untersuchungen von besonderem Interesse, so dass dazu vielfältige Studien publiziert wurden. Diese kommen im Allgemeinem zu dem Schluß dass es bei der Zustellung zu Dichtevorteilen kommt. Anbei sei auf die steigenden durchschnittlichen Zusatzkosten bei der Bereitstellung eines Universaldienstes in der Fläche verwiesen, wobei anzumerken bleibt, dass ein Großteil der Zustellkosten unabhänig von der Besiedlungsdichte sind.                                           
Verlauf der durchschnittlichen Zusatzkosten in abhängigkeit der Dichte der Regionen
Abbildung 1: Quelle: Blankart/Knieps, 1994, S.241
                                 Neben dem Untersuchen des Verhaltens der Kosten, bleibt noch zu prüfen, ob versunkene Kosten vorhanden sind. Die versunkenen Kosten sind bei der Post nicht in den Gebäuden, Maschinen oder Fahrzeugen zu suchen, sondern in den Menschen, zum einen in den Mitarbeitern, zum anderen in den Kunden. Die Kosten die für den Erwerb des für eine effiziente Zustellung nötigen Wissens aufgewandt werden, sind versunkene Kosten, da das so erworbene Wissen nicht in andere Unternehmen übertragen werden kann. Auch ein Wechsel zu einem anderen Postdienstleister stellt i.d.R. keine Weiterverwendungsalternative dieses Wissens dar, da dieser nicht unbedingt die identischen Zustellrouten hat, und somit dieses Wissen wertlos ist. Die Investition, die in den Aufbau der Marke an sich und für das Marketing im besonderen geleistet werden, sind im Allgemeinen versunkene Kosten. (vgl. Monopolkommision 2005)
Oft werden neben den oben genannten Kosten, auch die Kosten für die Sortieranlagen als versunkene Kosten angeführt. Wobei es sich m.E. bei den Investitionen in eine Sortiermaschine nicht um versunkene Kosten handelt, da sie zum einen gemietet bzw. wenn sie nur durch einen Kauf erworben werden kann, sie nach einem Marktaustritt vermietet bzw. verkauft
1 werden kann. So stellen sie keine verlorenen Investitionen dar, auch wenn der potentielle Gebrauchtmarkt eingeschränkt ist.
Zusammenfassend kann man zu dem Schluss kommen, dass der mögliche Bereich eines natürlichen Monopols die Zustellung sein könnte. Wobei hier einschränkend angemerkt werden muss, dass der das natürliche Monopol ermöglichende Dichtevorteil nur in weniger dicht besiedelten Gebieten zur Geltung kommt, und man so zum Schluss kommen kann, dass das natürliche Monopol nur in der Fläche, nicht aber in den Zentren besteht. (vgl. [Kruse, J.]). Ob und in welchem Maße dies dann überhaupt genutzt werden kann, um potentielle Wettbewerber vom Markteintritt abzuhalten, ist fraglich. Da im Allgemeinen davon ausgegangen wird, dass Mitbewerber sich an die lukrativen Märkte2 zuerst halten und nicht mit einem Wettbewerb in der Fläche gerechnet3 wird. Ein Grund dies trotzdem zu berücksichtigen ist, dass Mitbewerber ihren Kunden einen Briefdienst über ihr selbstzugestelltes Territorium4 hinaus anbieten möchten - müssen um die Wünsche ihrer Kunden zu erfüllen.

1.2  Regulierung

1.2.1  Überblick über die Formen

Aufgrund der Marktstruktur ist im Bereich des Postmarktes, ein Test, so wie im Allgemeinen Wettbewerbsrecht üblich und gängig, auf die Höhe des Marktanteils, zur Bestimmung von Marktmacht nicht sinnvoll. Vielmehr ist es zum Beginn der Liberalisierung eher der Regelfall als die Ausnahme, dass ein Unternehmen fast den kompletten Markt inne hat. So ist der Markt meist so strukturiert: Es gibt einen oder wenige Anbieter die zum Teil früher ein Monopol hatten, und viele Abnehmer, die meist nur über das Netz des ehemaligen Monopolisten erreichbar sind. Am Anfang der Liberalisierung ist daher ein einfacher Test auf Marktanteile wenig sinnvoll um Marktmacht und deren Missbrauch festzustellen. Im weiteren Verlauf wird kurz auf die Branchenspezifische Regulierung und die Light-Handed Regulierung eingegangen.
Die branchenspezifische Missbrauchsaufsicht unterscheidet sich in mehreren Dimensionen von der allgemeinen Wettbewerbsaufsicht. Sie ist zeitlich begrenzt, da ihr Ziel die vollständige Deregulierung eines Wirtschaftsbereiches, sie selbst überflüssig macht. Ein Umstand der dazu führen kann, daß sich die so geschaffene Bürokratie5 neue Aufgaben sucht um ihr Fortbestehen zu sichern, oder sie regulierend in einen Markt eingreift, in dem es kein Marktversagen6 gibt.
Bei der branchenspezifischen Regulierung wird eine Branche von einer eigens für sie bereitgestellten Regulierungsinstanz kontrolliert. Diese Trennung vom allgemeinen Wirtschaftsraum kann mehr oder weniger genau erfolgen und muss sich nicht an üblichen Brancheneinteilungen orientieren, sondern es reicht dass sie zu einer besonderen Art von Industrie, z.B. der Netzindustrie, gehören, so dass es hier trotz der Unterschiede zwischen den betrachteten Branchen sehr viele Gemeinsamkeiten in puncto Marktregulierung geben kann bzw. gibt. Da die Regulierung auf einen bestimmten Wirtschaftsbereich begrenzt ist, kann dies zu personellen Verflechtungen7 zwischen der regulierenden Instanz und den zu regulierenden Unternehmen führen z.B. der Wechsel von Behördernmitarbeitern in eines der Unternehmen. Ein weiterer Unterschied ist, dass durch sie eingegriffen wird bevor es zu einem Marktprozess kommt, anstatt dass das Ergebnis dieses untersucht wird (vgl. Schulze 2003).                                
Die Branchenspezifische und die Light Handed Regulierung schließen sich nicht gegenseitig aus, da die Light Handed Regulierung nicht den Umfang sondern nur die Art der Regulierung betrifft. Innerhalb eines Light Handed Regulierungsregimes, werden wie der Name schon sagt, "die Zügel locker gelassen", so dass dem zu regulierenden Unternehmen ein größerer Freiraum bei der Ausgestaltung der Befolgung der Auflagen der Regulierungsbehörden eingeräumt wird. Ein Grund für diese Form der Regulierung ist, dass mit ihr die Informationsanforderungen und die Kosten der Regulierung, im Vergleich zu bisherigen Regulierungsmethoden, gesenkt werden sollten.
Insbesondere in Bereichen wie der Netzindustrie, ist die Regulierungsbehörde, aufgrund der starken Informationsassymetrie auf die Kooperation angewiesen.

1.2.2  Gründe für die Regulierung

Die Gründe für die Notwendigkeit einer Regulierung des Postmarktes liegen auf der Hand. Da der Postmarkt im Allgemeinen vor der Liberalisierung durch einen Anbieter bedient wurde, exisitiert nach der Liberalisierung zumindest für eine gewisse Zeitdauer ein marktbeherschendes Unternehmen. Ein Umstand der gewisse Problematiken mit sich bringen kann, insbesondere im Bereich der Zustellnetze, so ist es bei einer Vielzahl der Länder, aufgrund ihrer Größe, nicht sinnvoll ein zweites oder gar drittes landesweites Postzustellnetz aufzubauen. Oft kann es sinnvoller sein den neuen Anbietern daher das Recht auf den Zugang zum Netz des ehm. Monopolisten einzuräumen, bis zu dem Zeitpunkt an dem sich optionale Verteilungsmöglichkeiten bieten, wie z.B. die landesweite Kooperation mit anderen Wettbewerbern usw.. Insbesondere zu Beginn der Liberalisierung ist nicht mit einem landesweit auftretenden Konkurrenten zu rechnen, wie sich auch im späteren Ländervergleich zeigt.
Neben der Zustellung stellt als zweites die Preispolitik des Incumbent, ein zu beobachtende Größe dar, da er aufgrund von etwaigen Größenvorteilen, Kunden gegenüber Rabatte einräumen kann, so dass es sinnvoll erscheinen kann zumindest Klarheit über die Rabattpolitik des Unternehmens zu besitzen.
Wobei hier die Förderung des Wettbewerbs nicht mit der Förderung der Wettbewerber verwechselt werden darf, d.h. der Incumbent darf nicht dafür betraft werden, das er der ehemalige Monopolist ist.
Da es neben den zwei oben genannten Gründen, Netzzugang und Preispolitik, weitere Faktoren gibt, die entscheiden ob und in welchem Umfang, neue Wettbewerber am Markt erfolgreich sind, sind Gründe für einen Misserfolg nicht ausschliesslich beim Incumbent oder in seinem Verhalten den Konkurrenten gegenüber zu suchen. Beispielhaft sei hier die Bekanntheit8 des Anbieters angeführt, im Bezug auf die Leistungen die er erbringt, und die Orte an denen er Zweigstellen hat.
Vielmehr sollte es darum gehen den strukturellen Nachteil, der aus dem nicht Vorhandensein eines eigenen landesweiten Zustellnetzes resultiert, zu reduzieren. Dies kann über die Regulierung des Teilleistungszugangs erfolgen. Und es sollte unterbunden werden, dass die vorhandene Marktmacht dazu genutzt wird den Wechsel von insbesondere Großkunden vom alteingesessenen Anbieter zu neuen Anbietern zu behindern bzw. zu verhindern.

1.3  Liberalisierung

Welche Gründe gibt es den Briefmarkt zu liberalisieren? Auf die lange Debatte darüber, ob die Post in der Form eines staatlichen Unternehmens bzw. eines Unternehmens mit einem Monopol geführt werden soll wurde bereits in der Einleitung 0 hingewiesen.
Ein möglicher Grund für eine Liberalisierung wäre, dass davon ausgegangen wird, dass sie zu einer Senkung der Preise führen könnte und dadurch gegebenfalls zu einem Mengenanstieg9. Wie der Weltpostverein (UPU) in seiner Studie Guide to Postal Reform and Development im Punkt 2.3. National Development (vgl.[UPU 2005]) aufzeigt besteht eine positive Korrelation zwischen dem BSP und dem Briefaufkommen, wobei sich die folgende Frage, welche ist die erklärende und welche die beschriebene Variable, anschliesst.
Neben der ordnungspolitischen Bedeutung, hat die Liberalisierung, auch eine materielle Bedeutung. Zum einen gelangt durch die Veräußerung an Dritte, Geld in die öffentlichen Haushalte, zum anderen fallen ggf. Subventionen, die an das bisher staatliche Unternehmen gezahlt worden sind, weg. Bei der Privatisierung ist dabei zu beachten, dass nach einem Wegfall des Monopols damit gerechnet werden kann, dass die Erlöse des Unternehmens sinken werden und die Unternehmenssituation als solche unsicherer wird. Daher führt eine materielle Privatisierung nach der vollständigen Marktöffnung zu geringeren Erlösen für die öffentliche Hand, als wenn diese davor erfolgt wäre. Da der Staat als Eigentümer aus den oben genannten Gründen einen möglichst hohen Privatisierungserlös vereinnahmen will, kann er dies dadurch erreichen, dass die Privatisierung mit einem deutlichen zeitlichen Abstand vor der Marktöffnung10 stattfindet (vgl. [Schulze, A. 2004 (2)]).

2  Universaldienst

Bei dem was unter Universaldienst verstanden wird, klaffen die Meinungen zum Teil weit auseinander, insbesondere für den Fall, dass die Definition des Universaldienstes einzelner Länder miteinander verglichen wird. Oft hängt diese von landesspezifischen Besonderheiten in geographischer, soziologischer, historischer und wirtschaftlicher Hinsicht ab. Um dennoch eine Vorstellung von der Art und dem Umfang eines Universaldienstes zu bekommen, wird beispielhaft die Definition der Europäischen Union und die des Weltpostvereins vorgestellt. Für die Europäische Union als Beispiel sprachen die Tatsachen, dass sie einen großen Wirtschaftsraum11 vertritt und sich auf dem Weg der Liberalisierung der Postmärkte befindet, so dass sich hier auch Maßnahmen finden lassen, die dazu geeignet sind den Universaldienst, nach der erfolgten Liberalisierung sicherzustellen. Der aus postalischer Sicht größte Wirtschaftsraum, die USA, wird im Ländervergleich in Kapitel 3 behandelt.
Der Weltpostverein steht repräsentativ für den Großteil der Welt und empfiehlt Maßstäbe in der Art und dem Umfang des zu erbringenden Universaldienstes.
Im Anschluss an die Definition wird auf verschiedene theoretisch mögliche Arten der Finanzierung des Universaldienstes, im zeitlichen Bezug zu einer Liberalisierung, d.h. Finanzierung vor und nach einer Liberalisierung des Postsektors eingegangen. Nach der Definition und Finanzierung, stellt sich die Frage nach der Erbringung, auch diese wird unter Berücksichtigung der Auswirkungen einer Liberalisierung, vor und nach der selbigen, betrachtet. Das Kapitel schließt mit einer Kurzstudie über das Thema Hybrid Mail und ihrem Nutzen bei der Umsetzung des Universaldienstes.

2.1  Definition

Universaldienst innerhalb der europäischen Union
Die Grundlage für die Definition des Universaldiensts im Postsektor innerhalb der europäischen Union findet sich in der Richtlinie 97/67/EG (vgl. [EU 1997]). Anhand dieser, unter Berücksichtigung der bisher daran vorgenommenen bzw. geplanten Änderung (vgl. [EU 2006]), ergibt sich folgende Definition für den Universaldienst.
Die Art des Universaldienstes (gemäß Kapitel 2 Artikel 3 Absatz 4 [EU 1997]) Umfang des Universaldienstes (gemäß Kap. 2 Art. 3 Abs. 3 ebenda) Universaldiensterbringung (gemäß Kap. 2 Art. 4 Abs. 2 ebenda) Universaldienst gemäß des Weltpostvereins
Dieser wird in drei Bereiche eingeteilt, den Kern des Universaldienstes bildet Art. 12, UPU Convention, in ihm sind die 'Basic postal services' festgelegt, darüberhinaus gibt es obligatorische, diese ergänzende Dienste. Neben den Kerndiensten aus Art. 12 wird eine Reihe von Diensten als optionale Dienste aufgeführt.
Dazu ergänzende (obligatorische) Dienste Optionale ergänzende Dienste

2.1.1  Hybrid Mail

In wie weit kann H-Mail beim Erfüllen des Universaldienstes helfen? Bzw.in wie weit wird der Postmarkt durch Hybridmail verändert?
Definition   Die Hybrid Mail ist eine Form der Kommunikation mit einem expliziten Medienbruch, den in einen physikalischen Brief. Der Medienbruch erfolgt während der Kommunikation, d.h. bevor diese abgeschlossen ist. Hierbei vertrete ich die Ansicht, dass mit dem Erhalt der Information die Kommunikation abgeschlossen ist. So ist etwa eine ausgedruckte Email keine Hybrid Mail, da die Kommunikation mit dem Erhalt der Email abgeschlossen ist. Eine Hybrid Mail ist kein Substitut für einen Brief, sondern eine andere Transportweise desselbigen. Die Hybrid Mail kann wenn auch nur theoretisch, z.B. aus Zeit-, Kosten und anderen Gründen, in der Form eines physikalischen Briefes übermittelt bzw. zugestellt werden. Daneben gibt es auch andere Definitionen von Hybrid Mail die aber meiner Meinung nach nicht präzise genug sind, da sie nur eine Richtung betrachten.
Hybrid mail
Mail is received electronically as a file, printed and delivered as a letter. (vgl. [DPWN])
Dabei wird die Möglichkeit einen Brief zuerst an die Post zu schicken, der dann von dieser eingescannt wird, und als elektronische Datei an den Empfänger weitergeleitet wird nicht berücksichtigt.
Voraussetzung   damit die Hybrid Mail genutzt werden kann bedarf es je nach Inhalt der Briefe gewisser Voraussetzungen, z.B. Zertifizierung, Verschlüsselung und ggf. eines Timestamps.
Anwendungen   Reines Auslieferungssystem, versandt als ePost an die lokale Poststelle und dort wird es ausgedruckt und an die Empfänger als Brief ausgeliefert, bzw. die Empfänger können sich ihre Post in der Zweigstelle selbst ausdrucken. Daneben gibt es die Möglichkeit einer direkten Zustellung an die Empfänger was einen Telefon bzw. Internetanschluss voraussetzt.
Dies wäre eine Möglichkeit schlecht erreichbare und dünn besiedelte Gebiete mit Briefen zu versorgen. Die erste Variante ist auch in weniger entwickelten Ländern umsetzbar. Insbesondere da dort oft nur eine Zustellung an eine Post- oder Sammelstelle erfolgt.
Als Ein- und Auslieferungssystem setzt es voraus, dass sowohl Absender und Empfänger über einen Telefon bzw. Internetanschluss verfügen.

2.2  Finanzierung

Gründe für zumindest theoretische Notwendigkeit der Finanzierung, von Teilen des Postmarktes wurden in Kapitel 1 aufgezeigt. Bei der Betrachtung der Finanzierung des Postdienstes bzw. des defizietären Bereiches des Postdienstes, ergeben sich je nach Marktöffnunggrad unterschiedliche Möglichkeiten. Im weiterem wird von zwei Zeitpunkten ausgegangen, vor der Öffnung des Postmarktes und nach der Öffnung des Postmarktes.
An dieser Stelle bezeichnet der Ausdruck Öffnung die vollständige Öffnung und nicht nur die teilweise Öffnung, d.h. auch dass keine reservierten Bereiche oder Dienste gibt. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass die Postmärkte im Allgemeinen stückweise liberalisert wurden bzw. werden. Eine genauere Aufschlüsselung würde meines Erachtens den Rahmen dieser Arbeit sprengen, zudem zeigt es sich, daßder Bereich in dem das Hauptaufkommen liegt, Standardbriefe mit einem Gewicht < 20 Gramm i.d.R., der zuletzt liberalisierte ist. Aufgrund der Wichtigkeit dieses Bereiches kann erst nach seiner Liberalisierung von einer vollständigen Öffnung gesprochen werden.

2.2.1  Finanzierung vor Öffnung des Postmarktes

Die Finanzierung vor der Öffnung lässt sich in drei Gruppen aufteilen bzw. nach drei Merkmalen gruppieren.
An erster Stelle steht die interne Quersubventionierung, sie stellt eine innerbetriebliche Subventionierung dar. Hierbei wird unterstellt bzw. angenommen, dass es neben den defizitären auch profitable Bereiche auf dem Postmarkt gibt. Damit sie durchgeführt werden kann, müssen die profitablen Bereiche vom Wettbewerb ausgeschlossen sein, dies kann in der Form von reservierten Bereichen oder Diensten geschehen. Aber auch ein Monopol für den vollständigen Postmarkt wäre eine Möglichkeit.
An zweiter Stelle sind Subvention zu nennen, sie stellen eine Form außerbetriebliche Subventionierung dar. Sie kann aus dem allgemeinen Staatshaushalt heraus finanziert werden. Gründe hierfür sind, dass die Gewinne der profitablen Bereiche nicht ausreichen um die betriebsinternen Defizite zu decken.
Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die staatliche Post genutzt wird um am Arbeitsmarkt aktiv einzugreifen, aufgrund des relativ hohen Personalbedarfs, insbesondere an gering qualifiziertem Personal wurde davon in einigen Ländern zumindest in der Vergangenheit Gebrauch gemacht.
Als ditte und hier als letzte behandelte Option, gibt es noch die Möglichkeit der Finanzierung über einen Fonds. Wobei hier zuerst die Frage wie der Fonds selbst finanziert wird beantwortet werden muss. Neben der Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt, gibt es die Möglichkeit der Finanzierung über branchenspezifische Abgaben z.B. Pauschalabgabe pro Versendung. So stellt dies eine Art der bracheninternen Subventionierung dar.

2.2.2  Finanzierung nach Öffnung des Postmarktes

Hierbei sind zwei unterschiedliche Fälle zu beachten, im ersten dass die Erbringung des Universaldienstes kein Verlust erbringt, hier besteht dann auch kein Finanzierungsbedarf. Anders im Fall, dass der Universaldienst, in seiner definierten Art bzw. im geforderten Umfang, nach erfolgen der Öffnung, zu einem Defizit beim Universaldienstanbieter führt. Es gibt mehrere Optionen um dieses auszugleichen. Der Staat kann sich entscheiden ob, wie und in welchem Umfang er für die Verluste aufkommt. Wobei der Fall bei dem er keine Unterstützung gewährt, schnell zu beantworten ist, das Postunternehmen muß dann wie jedes Unternehmen Kredite und/oder Eigenkapital aufnehmen um das Defizit auszugleichen, und Maßnahmen ergreifen um langfristig den Verlust abzubauen.
Falls der Staat sich dafür entscheidet, den Universaldienst ganz oder teilweise zu finanzieren, bleibt die Frage nach der Quelle für diese Finanzierung offen.
Dabei gibt es die Möglichkeit daß die Finanzierung aus Mitteln des allgemeinen Haushalts stammen d.h. aus dem normalen Steueraufkommen, oder aber sie durch branchenspezifische Abgaben finanziert wird worauf jetzt näher eingegangen wird.
Eine Form der Umsatzanteiligen sektorspezifischen Abgabe, wäre eine Abgabe in Form der Mehrwertsteuer, ein fixer Prozentsatz auf den Umsatz. Ein Vorteil hierbei ist, dass der Umsatz und nicht die Kosten als Bemessungsgrundlage herangezogen werden, und damit das Missbrauchpotential der Kostenermittlung wegfällt. Bei der Frage welcher Teil des Umsatzes dieser Belastung unterworfen wird, gibt es drei Optionen, der gesamte Postmarkt könnte damit belastet werden, der Bereich der außerhalb des Universaldienstes liegt, und/oder nur der Bereich des Universaldienstes. Wobei der letzte genannte Bereich der wahrscheinlich sinnvollste ist.
Bei einer Abgabe auf die Postsendungen, stellt sich neben der Höhe der Abgabe, auch hier die Frage, welche Postsendungen sollen damit belastet werden? Alle, oder nur ein Teilbereich? Denkbar wäre auch eine negative Abgabe auf Sendungen innerhalb des Universaldienstbereiches, d.h. Bezuschussung dieser, wobei sich auch hier die Frage nach dem potentiellen Missbrauch stellt. Oder die Einführung einer pauschalen Abgabe auf das komplette Sendungsvolumen z.B. in der Form, dass die Lizenzgebühren mit dem Sendungsvolumen ansteigen so wie dies in Schweden durchgeführt wird.
Eine andere Methode wäre eine Abgabe die sich nach der Bevölgerungsdichte richtet in der das Unternehmen agiert, z.B. hohe Bevölgerungsdichte - hohe Abgabe, geringe Bevölkerungsdichte - niedrige Abgabe, dies wurde z.B. in Finnland eingesetzt.
Die drei vorgestellten Verfahren, Umsatzanteilige Abgabe, Abgaben auf die Postsendungen und die Abgabe im Zusammenhang mit der Bevölkerungsdichte, sind allesamt Abgaben die sich direkt oder indirekt auf den Umsatz beziehen. Dies ist bei der Umsatzanteiligen Abgabe leicht ersichtlich, da hier der Umsatz selbst die Grundlage für die Abgabe ist. Indirekt erfolgt dies bei der Abgabe auf die Sendungen, da deren Anzahl den Umsatz wiederspiegelt, da der Umsatz gleich dem Preis pro Sendung multipliziert mit der Gesamtanzahl der Sendungen ist. Bei der Abgabe im Bezug auf die Bevölkerungsdichte erfolgt dies doppelt indirekt, die Bevölkerungsdichte kann als Indikator für das Volumen der Postsendungen herangezogen werden, unter der Annahme dass das pro Kopf Postaufkommen innerhalb der Bevölkerung annähernd gleichverteilt ist, und über das Sendungsvolumen wie oben beschrieben auf den Umsatz geschlossen werden kann.
Die Orientierung am Umsatz hat unter anderem den Vorteil, aus Sicht des Regulierers, dass hierbei die Kosten nicht berücksichtigt werden. Damit ist von vornherein ausgeschlossen, dass überhöhte Kosten angegeben werden können. Anders als bei der Orientierung am Gewinn, aufgrund der Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ermittlung des Gewinns ist diese Größe insgeamt betrachtet nicht geeignet als Indikator.

2.3  Erbringung

2.3.1  Bereitstellung vor der Liberalisierung

Vor der Liberalisierung stellt sich die Frage nach der Erbringung meist nicht, da in aller Regel davon ausgegangen wird, dass der staatliche Postanbieter die Verpflichtung inne hat, einen Universaldienst zu erbringen, wobei sich dabei dann die Frage nach der Art und dem Umfang desselbigen stellt. Im weiteren Verlauf der Untersuchung ergab sich dann das Ergebnis, dass knapp 20% der untersuchten Länder keinen Universaldienst definiert hatten.

2.3.2  Bereitstellung nach der Liberalisierung

Wie wird die Erbringung des Universaldienstes sichergestellt?
Der ehemalige Monopolist könnte per Gesetz zur Bereitstellung des Universaldientes verpflichtet werden bzw. es wird ihm zur Auflage bei der Erteilung seiner Lizenz gemacht.
Eine Alternative dazu bietet die Auktion der Universaldienstleisterlizenz. Die klassische Variante einer Auktion, d.h. jemand bietet einen positiven Betrag ist eher unwahrscheinlich, da in einem vollkommen liberalisierten Markt jeder Anbieter Universaldienstleistung anbieten kann, ohne dass es einer besonderen Lizenz bedarf.
Wenn man die Auktion unter anderen Vorzeichen betrachtet, z.B. wenn derjenige den Zuschlag erhält, der die geringste Subventionshöhe fordert, dann könnte die Auktion eine mögliche Vergabeform der Universaldienstlizenz sein, ob national oder regional. Daran schließt sich wieder die Frage nach der Finanzierung an, d.h. wie werden diese Subventionen bzw. Ausgleichszahlungen für die Übernahme des Universaldienstes finanziert werden.
Hierfür sieht die EU Richtlinie (vgl. [EU 1997]) zum Beispiel die Einrichtung eines Fonds vor, aus dessen Mitteln der oder die Erbringer des Universaldienstes bezahlt werden. So ist auch im deutschen Postgesetz die Einrichtung eines solchen Fonds für diesen Fall vorgesehen, die Mittel aus dem Fonds sind durch die Lizenznehmer aufzubringen. Beispielhaft für ein Land das bereits mit einem solchen Fonds arbeitet sei hier Italien genant. Das Defizit der staatlichen Post wird durch einen solchen Fonds gedeckt, die Finanzierung erfolgt durch eine Abgabe auf Umsätze die im Bereich des definierten Universaldienstes durch die privaten Anbieter erzielt werden.

3  Ländervergleich

Den Ausgangspunkt für den von mir durchgeführten Ländervergleich bildet die Studie "Status and structures of postal administrations" mit Stand Juni 2006 des Weltpostvereins (vgl. [UPU 2006 (2)]).
Eine Aufteilung nach dem tatsächlichem Briefaufkommen erwies sich als unzweckmäßig. Da sich bei den hier betrachteten Ländern ein sehr großes Gefälle gezeigt hat. Die USA als das Land mit dem größten Briefaufkommen, 199 Mrd. im betrachtem Zeitraum, hat allein schon mehr als die Hälfte des beobachteten Gesamtaufkommen inne. Die fünf größten Länder zusammen erreichen ca. 280 Mrd. von 360 Mrd. Briefen insgesamt, so dass mir eine Aufschlüsselung nach Briefvoluminen als unzweckmäßig erschien.
Mögliche Gründe für diese starke Ungleichverteilung (bzw. Streuung) sind neben der Tatsache, dass hier Länder mit unterschiedlichem wirtschaftlichen Entwicklungstand verglichen worden sind, auch die unterschiedlich hohen Alphabetisierungsraten, politisch unsichere Systeme17, postalisch kaum erschlossene Gebiete18. Aber auch bei Ländern innerhalb einer Gruppe wie z.B. der Gruppe der Industrieländer gibt es deutliche Unterschiede im Briefaufkommen pro Kopf. Was zum Teil an höheren Direct Mailing Raten liegt, zum Teil auch an den verschieden Zahlungsgewohnheiten; so ist es in den USA üblich Zahlungsverpflichtungen, die in Deutschland per Überweisung bzw. Dauerauftrag beglichen werden, mit einem Scheck zu bezahlen, was einen Teil des höheren pro Kopf Briefaufkommens erklären könnte.
Hier wäre es interessant zu überprüfen ob sich die im Vergleich zu anderen Ländern deutlich höhere Briefe pro Kopf Zahl in den USA durch die Verwendung von Schecks zum Teil erklären ließe. Wie man einer Studie zum Zahlungsverhalten in den USA,der FED (vgl.[FED] 2001) aus dem Jahre 2001 entnehmen kann, lag damals das jährliche Aufkommen bei fast 50 Milliarden Schecks pro Jahr (ca. 167 pro Kopf). Wohingegen in der BRD im gleichen Jahr gerade einmal 320 Millionen Schecks (vgl. [Deutsche Bundesbank] 2006) (ca. 4 pro Kopf) erfasst wurden.
Die Einteilung der Länder19 erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei anzumerken ist, dass der Kurier, Express und Paket (KEP) Bereich nicht näher betrachtet wurde, und sich die Auswertung allein auf den inländischen Briefbereich bezieht. Die Gründe dafür waren wie folgt: Zum einen ist die Liberalisierung im KEP am weitesten fortgeschritten, und zum anderen spielt der internationale Briefverkehr kaum eine Rolle.

Kein Universaldienst definiert   bedeutet nicht, daß es keinen gibt, sondern lediglich, dass dieser z.B. nicht näher bzw. überhaupt nicht bestimmt ist. Oder er ist in Art und Umfang geringer als die vom Weltpostverein geforderte "Basic Postal Services" (vgl. S. pageref).
Reiner Brief Universaldienst   bedeutet im Zusammenhang mit dieser Auswertung, daß der angebotene Universaldienst den Basic Postal Services des Weltpostvereins entspricht.
Mit umfassender Universaldienst wird hier der Universaldienst bezeichnet der neben den Basic Postal Services, auch noch andere Postdienste umfasst z.B. den Zahlungsverkehr.
Unter Monopol wurden alle Länder gruppiert die entweder ein als solches auch bezeichnetes Monopol auf die inländischen Briefe haben bzw. zur Zeit als diese Studie erstellt wurde eines hatten, oder Länder deren Gewichtsgrenzen für den reservierten Bereich bei Briefen gleich oder größer als 2 kg waren. Ein Brief der mehr als 2 kg wiegt ist meiner Meinung nach eher ein Paket als ein Brief. Desweiteren wurden hier auch die Länder aufgekommen, die de facto einen freien Markt haben, aber de jure noch ein Monopol. Es wurde nicht berücksichtigt, ob und wie weit ein Monopol letztlich auch durchgesetzt wurde.
Reservierte Bereiche   umfasst all die Länder, die dem jeweiligen Anbieter einen reservierten Bereich mit einer Gewichtsgrenze von kleiner als 2 kg eingeräumt haben.
Vollständig geöffneter Markt   sind alle Länder in denen es offiziell einen vollständig geöffneten Markt gibt.
Dadurch ergab sich folgende Matrix:
umfassender UD
Briefe( £ 2 kg)
und Zahlungsverkehr
reiner Brief UD:
Briefe( £ 2 kg)
kein UD
definiert
    vollständig geöffneter Markt reservierte        Bereiche               (Briefe < 2kg)                      Monopol

3.1  Kombinationen

Durch diese sechs Kriterien ergaben sich neun verschiedene Kombinationen. Es ergaben sich folgende Verteilungen der untersuchten 158 Länder:
Table 1: Universaldienst (Umfang x Marktöffnung absolut)
Marktöffnung
Universaldienst freier Markt res. Bereich Monopol
umfassender  3/158 18/158 17/158 38/158
Brief 14/158 35/158 42/158 91/158
kein UD. def.  2/158  1/158 26/158 29/158
19/158 54/158 85/158
Da es wie Eingangs bereits erwähnt große Unterschiede im Briefaufkommen der einzelnen Länder gibt, habe ich die Länder in drei weitere Gruppen, Industrienationen, Least Developed Countries (LDC) und die Länder die weder der einen noch der anderen Gruppe angehören, unterteilt.
Table 2: UD-Umfang x Marktöffnung Industrienationen
Marktöffnung
Universaldienst freier Markt res. Bereich Monopol
umfassender  1/28 4/28 0 5/28
Brief  2/28 16/28 4/28 22/28
kein UD. def. 0 1/28 0 1/28
 3/28 21/28 4/28
Table 3: UD-Umfang x Marktöffnung Gruppe 3
Marktöffnung
Universaldienst freier Markt res. Bereich Monopol
umfassender 1/92 8/92 10/92 19/92
Brief 11/92 17/92 29/92 57/92
kein UD. def. 2/92 0 14/92 16/92
14/92 25/92 53/92
Table 4: UD-Umfang x Marktöffnung LCD
Marktöffnung
Universaldienst freier Markt res. Bereich Monopol
umfassender 1/38 6/38 7/38 14/38
Brief 1/38 2/38 9/38 12/38
kein UD. def. 0 0 12/38 12/38
2/38 8/38 28/38





Folgendes wird durch diese drei Tabellen ersichtlich: Wobei anzumerken bleibt, dass in den Ländern die den umfassenden Universaldienst anbieten die Mehrheit kein Monopol, sondern reservierte Bereiche nutzt. Auch gab es keine nenneswerten Korrelationen zwischen Marktform und Universaldienstangebot.
Monopol-Varianten  
Die einzelnen Monopol Varianten bilden zusammengenommen die größte Fraktion. In mehr als der Hälfte der betrachteten Länder ist das Monopol die Form in der Briefpostmarkt unterhalten wird.
Die Gründe dafür könnte u.a. die gängige Argumentation sein, daß  ein Monopol geeignet ist den Universaldienst sicherzustellen. Wobei anzumerken bleibt, dass der Anteil der Länder die ein Monopol haben und einen umfassenden Universaldienst 20 % beträgt und damit größer als die ca. 16 % der Länder mit freien Markt ist, aber deutlich kleiner als bei den Ländern mit reserviertem Bereich, hier beträgt der Anteil 1/3, ist. Im Vergleich mit den beiden anderen Gruppen hatten die Monopolländer den den prozentual geringsten Anteil in puncto reiner Brief Universaldienst. So haben 42 von den 85 Länder mit Monopol also knapp die Hälfte einen reinen Brief Universaldienst. Bei den Ländern mit freiem Markt sind es fast drei viertel und fast zwei drittel der Länder die einen reservierten Bereich haben.
Zudem haben die Mopolländer den prozentual höchsten Anteil an Ländern die keinen Universaldienst definiert hatten.
Reservierter Bereich   Die Gruppe der Länder in denen es einen reservierten Bereich für den Postdienstleister gibt, bildet die zweitgrößte Gruppe unter den untersuchten Ländern. Mit der Ausnahme eines Landes20 hat diese Gruppe mit ca. 33 % einen umfassenden und knapp 65 % einen Brief Universaldienst definiert.
freier Markt   Dies ist die zahlenmäßig kleinste der drei Gruppen, und meiner Meinung nach die interessanteste. Die größte Subgruppe bilden hier die Länder deren Universaldienst den Basic Postal Services entspricht mit ca. 73%, und ca. 15 % bieten einen umfassenden Universaldienst an. Zwei dieser Länder, Paraguay und Barbados, haben keinen Universaldienst definiert.
Bei den ausgesuchten Ländern werden soweit möglich folgende Punkte näher untersucht:
Wie ist der Universaldienst definiert?
Wer muß ihn erbringen?
Wie wird er finanziert?
Konkurrenz, Lizenzen, Entwicklung der Konkurrenz
Länderspezifika
Begonnen wird mit der Gruppe die einen umfassenden Universaldienst definiert hat, ausgehend vom freien Markt über den reservierten Bereich hin zum Monopol. In der gleichen Reihenfolge werden die zwei anderen Gruppe vorgestellt. Vorneweg sei darauf hingewiesen, daß sich aufgrund der unterschiedlichen Definition von sehr umfangreich bis gar nichts, deutliche Unterschiede im Umfang der einzelnen Länder ergeben haben, auch lag es zum Teil an den zu untersuchenden Punkten. So gibt es in einem Land mit Monopol nunmal keine Konkurrenz.

3.2  Schweden

Im Zuge der Liberaliserung des Postmarktes in Schweden, beginnend mit der Aufhebung des Monopols am 1.1. 1993 und des am 1.3.1994 in Kraft getretenen Postal Services Act wurde die staatliche Post in eine staatliche Kapitalgesellschaft umgewandelt. Beim schwedischen Postbetreiber Posten AB, handelt es sich um eine Aktiengesellschaft deren alleiniger Aktionär der schwedische Staat ist. Schweden war mit dieser frühe Abschaffung des Monopols einer der Vorreiter im Bereich der Liberalisierung des Postmarktes.
Der schwedische Postbetreiber Posten ist durch die schwedische Regierung beauftragt einen landesweit verfügbaren Postbetrieb zu unterhalten. Dabei ist der Universaldienst wie folgt definiert.
Neben diesen Vorgaben, die sich an denen der Europäischen Union orientieren, in Bezug auf Art und Umfang des Universaldienstes, hat Posten die Verpflichtung in besonderem Maße auf die Bedürfnisse von
einzugehen, was Art und Umfang der Postdienstleistungen anbelangt. Für diese zusätzlich zum eigentlichen Universaldienst zu erbringenden Leistungen erhielt Posten nach eigenen Angaben (vgl. [Posten AB 2006])eine Ausgleichszahlung in Höhe von 39.9 Mio SEK für das Jahr 2006 von der Post&Telestyrelen (PTS). Desweiteren läßt sich den Jahresberichten von Posten entnehmen, daß  für Briefsendungen mit einem Gewicht unter 500 Gramm die Preisfestsetzung zustimmungspflichtig ist.
Für die Erbringung des wie oben definierten Universaldienstes erhält Posten keine Subventionen durch den schwedischen Staat. Es wird in Schweden geschätzt das sich die Kosten für die Erbringung des Universaldienstes in einem Bereich von 115 bis 460 Mio. SEK pro Jahr bewegen, als Vergleichsbasis diente Norwegen.
Efter en jämförelse med förhållandena i Norge har bedömningen gjorts att kostnaderna ligger någonstans i intervallet 115 till 460 miljoner kronor per år. (vgl. Postmarknad i förändring [SOU 2005:5])
Nach einer zur Zeit gültigen Vereinbarung zwischen Posten und PTS, besteht eine Ausnahmeregelung für die nationale Zustellung, die besagt, dass für eine Gruppe von knapp 1200 Haushalten, die oben aufgezeigten Qualitätsanforderungen nicht eingehalten werden müssen. Die Zustellungsfrequenz ist für diese Haushalte ein bis vier Tage die Woche, der Grund für die Ausnahme ist, dass sich diese Haushalte in sehr dünn besiedeltem Gebiet befinden. Für einen Teil der Orte in denen sich diese befinden, findet sich im Statischen Jahrbuch von Schweden (vgl. [ STATISTISK ARSBOK FÖR SVERIGE 2006 ]) die dazugehörige Bevölkerungsdichte. In der Mehrheit waren die Werte kleiner 2 Einwohner pro km2, der niedrigste Wert fand sich für Arjelog mit 0.25 Einwohner pro km2. Diese Ausnahmeregel ist durch die EU-Richtlinien erlaubt.
Daneben hat Posten den gesetzlichen Auftrag über sein Tochterunternehmen Svensk Kassaservice landesweit die Möglichkeit für Finanztransaktionen anzubieten. Für diesen Dienst bekommt Posten im Augenblick eine staatliche Föderung in Höhe von 400 Million SK pro Jahr zum Ausgleich der dadurch zusätzlich entstehenden Kosten. Für den Zeitraum bis 2010 steht eine Beihilfe von je 400 Mio. SK pro Jahr und ab 2011 bis 2015 jeweils 200 Mio. SK pro Jahr (vgl. Tabelle 5 PTS Tillgång till kassaservice S.37 [PTS 2006]) zur Debatte. Die schwedische Regierung wird ihre Entscheidung laut Posten am 22 März 2007 bekannt geben.
Da das Volumen der Transaktionen die über Svensk Kassaservice gehen seit Jahren stark rückläufig ist und für die Zukunft mit einem weiteren Rückgang gerechnet wird, wird die Anzahl der Zweigstellen21 von jetzt 650 auf 134 Stück im Jahr 2015 abgesenkt. Bei diesen wird es sich zum Großteil um bereits jetzt in Kooperation mit anderen Unternehmen betriebene Fillialen handeln.
Prognose des Transaktionsvolumen der schwedischen Postbank Svensk Kassaservice von 1999 bis 2015
Quelle: PTS Tillgång till kassaservice S. 20 [
PTS 2006]
Figure 2: Prognose des Transaktionsvolumens von Svensk Kassaservice
Um den Rücklauf durch unzustellbare Post zu reduzieren gibt es in Schweden ein Gemeinschaftsunternehmen namens Adressändring welches 1994 gegründet wurde. Zur Zeit hält Posten einen Anteil in Höhe von 85 % und OptiMail22 die verbleibenden 15 % an dem Unternehmen. Neben Posten und CityMail sind ca. 20 weitere Postdienstleister diesem Adresssytem angeschlossen. Nach eigenen Angaben von Adressändring beträgt die Anzahl der Kunden 1.1 Millionen Haushalte pro Jahr, darunter sind ca. 800.000 Haushalte bei denen es aufgrund von Umzügen zu Adressänderungen kam (vgl. [Svensk Adressändring]).
Für die Aufsicht des Postmarktes ist die Post&Telestyrelsen (PTS) zuständig, sie wurde im Jahr 1992 gegründet.
Ihr Aufgabenbereich umfasst unter anderem die Erteilung bzw. Entziehung der Postlizenzen seit 1997, die Bereitstellung von Informationsmaterial über den schwedischen Postmarkt, außerdem ist sie Anlaufstelle für die Fragen von Konsumenten bzw. stellt diesen fühzeitig Informationen über Entwicklungen zur Verfügung.
Neben der Informationsbereitsstellung ist die PTS zuständig für die Behandlung von unzustellbaren Briefen23 und sie stellt die Versorgung von Blinden, Behinderten und älteren Menschen mit Postdienstleistungen sicher (vgl. PTS []). So erhielt die PTS im Jahr 2006 eine Zahlung in Höhe von 5,4 Mio SEK laut Posten (s.a. [Posten AB 2006]) für die Abwicklung von nicht zustellbaren Sendungen.
Für die Höhe der Lizenzgebühr ist das Sendungsvolumen pro Jahr entscheidend.
So hat zum Beispiel Posten nach eigenen Angaben 2006 13,8 Mio SEK an die PTS (s.a. [Posten AB 2006]) entrichtet.
Die Höhe des Volumens der adressierten Briefe ging im Zeitraum 1996 - 200324 um ca. 4,4 % von 3.421 Mio. auf 3.270 Mio zurück, im gleichen Zeitraum büßte Posten ca. 9,6% ein, das durch Posten zugestellte Volumen sank von 3.361 Mio (1996) auf 3.037 Mio (2003), dies entspricht einem Marktanteil von ca. 92,9 % (2003). Das so freigewordene Marktvolumen wurde fast zur Gänze von der CityMail Gruppe25 vereinnahmt, diese konnte ihr Volumen von 51.5 Mio. im Jahr 1996, was einem Marktanteil von ca. 1,5% entsprach, auf 223 Mio. im Jahr 2003 steigern, dies entsprach einem Marktanteil von ca. 6,8%.
An dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, dass das durch die PTS für diesen Zeitraum zur Verfügung gestellte Datenmaterial nicht immer stimmg war (vgl. PTS Försändelsevolymer 1993-2003 [PTS 2003]).
Der Postmarkt in Schweden ist nach wie vor durch den ehemaligen Monopolisten Posten geprägt, auch wenn es nach der Liberalsierung zu Beginn zu einen Anstieg auf 105 Lizenzen per 31.12.1997 gekommen war. Die Anzahl ging kontinuierlich bis 2003 zurück, und hat sich bei ca. 30 Lizenzen stabilisiert. Die Mehrzahl der Lizenznehmer sind lokal agierende Unternehmen und Zeitungsverlage. Mit Ausnahme von CityMail hat Posten keinen nennenswerten Konkurrenten im Bereich der adressierten Briefe. Auch wenn der Marktanteil von CityMail mit knapp 7 % im Vergleich zu den fast 93 % klein wirkt, bleibt zu beachten das CityMail nicht landesweit tätig ist. Vielmehr hat sich CityMail auf die Ballungszentren Stockholm, Göteborg und Malmö und auf die Insel Gotland konzentriert, und deckt somit ca. 35 - 40 % der Haushalte in Schweden ab, so dass man davon ausgehen kann, das CityMail in den Regionen in denen es agiert ein Viertel des Marktes inne hat.
Im Bereich der unadressierten direkt Werbung die ein Volumen von 3.063 Mio. Stück im Jahr 2003 hatte, entfallen knapp 64 % Marktanteil auf Posten und 30 % auf Svensk Direktreklam AB (SDR) (vgl. PTS Den Svenska Postmarknaden [PTS 2004]).
Der Postmarkt in Schweden ist wesentlich von den geographischen Besonderheiten des Landes geprägt, inbesondere die im Vergleich zu West-Ost Ausdehnung große Nord-Süd Ausdehnung stellt eine Herausforderung für die Postdienstleister dar. Die Bevölkerungsdichte nimmt ausgehend von den im Süden gelegenen Ballungszentren in Richtung Norden stark ab. Bei einer Fläche von 410.335,4 km2 und einer Bevölkerung von 9.011.392 Einwohner ergibt sich eine durchschnittliche Bevölgerungsdichte, laut statischtischem Jahrbuch (vgl. STATISTISK ÅRSBOK FÖR SVERIGE 2006 ), von 22 Einwohner pro km2.
Hierbei muss erwähnt werden, dass auf die drei bevölkerungsreichsten Provinzen Stockholms län, Västra Götalands und Skåne län, zusammengezählt mit knapp 4,5 Mio. Einwohnern die Hälfte der Gesamtbevölkerung lebt. Die Fläche der drei Provinzen umfasst 41.510,8 km2 und damit ca. 10 % der Gesamtfläche Schwedens. Und jeder sechste Einwohner wohnt in einer der drei Städte Stockholm, Göteborg (Västra Götalands) oder Malmö (Skåne län) . Eine Tatsache die erklärt warum CityMail in diesen drei Städten bzw. in den sie umgebenden Provinzen agiert.

3.3  Australien

Bei der australischen Post handelt es sich um ein, Government Business Enterprises (GBE). Der alleinige Anteilseigner ist der Staat. Die Zuständigkeit für das Unternehmen teilen sich als Shareholder Ministers (vgl. Governance Arrangements for Commonwealth Government Business Enterprises [GACGBE]) das Finanzministerium und das Ministerium für Kommunikation, Informations Technologie und die Künste, dieses als sogenanntes portfolio minister .
Art und Umfang des Universaldienst
Die Universaldienstverpflichtung wird in Australien als Community Service Obligations (CSO) bezeichnet und ist in Section 27 des Australian Postal Corporation Act 1989 (APC Act) definiert, die australische Post muss Die Leistungstandards sind wie folgt festgelegt:
Zugang
Die Post muss mindestens 4.000 Verkaufstellen, davon mindestens 2.500 in ländlichen und abgelegen Gebieten, betreiben. Die Stellen müssen so angesiedelt werden, dass innerhalb städtischer Gebiete, 90 % der Einwohner innerhalb eines 2,5 km Radius um die Verkaufsstelle leben. In nicht städtischen Gebiete, muß sie so liegen, daß in einem 7,5 km Radius um die Station herum 85% der Bevölgerung sind.
Neben den Poststationen muss sie mindestens 10.000 street posting boxes betreiben.
Zustellung
Für diese gelten folgende Laufzeitenvorgaben:
Bei innerbundesstaatlicher Zustellung Bei zwischenbundesstaatlicher Zustellung 94 % der Briefe müssen diesen Vorgaben entsprechen.
Zustellungsfrequenz
Zusätzlich transportiert sie medizinische Güter und Schulmaterial in entlegene Gebiete(vgl. [UPU 2006 (2)]).
Diese Anforderungen gelten für sog. "standard postal article" mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm. Um diese Verpflichtungen nachkommen zu können wurde der australischen Post, ein Monopol auf Briefe in der Gewichtsklasse bis 250 Gramm bzw. mit einem Preis der kleiner als 4 × Basis Tarif ist, eingeräumt. Innerhalb dieses Bereichs hat die australische Post das alleinige Recht Briefe einzusammeln und zuzustellen. Zudem hat sie das exklusive Recht Briefmarken innerhalb von Australien auszustellen (vgl. Section 29 APC Act ).
In Australien gibt es keine Sektorspezifische Regulierungsbehörde. eine Kontrolle erfolgt über die Australian Competition and Consumer Commission (ACCC)(vgl. [ACCC]). Diese setzt den Preis für Briefe innerhalb des reservierten Bereichs fest und ermittelt bei Streitfragen in Bezug auf die Bedingungen und Konditionen des von der australischen Post angeboten Bulk Mail Services. Bisher kam es laut ACCC noch nie zu einem Streitfall.
Außerdem überwacht sie die Quersubventionierung zwischen dem reservierten und nicht-reservierten Bereich, damit sichergestellt wird, dass die aust. Post nicht die Gewinne aus dem reservierten Bereich nutzt um damit den nicht-reservierten Bereich zu subventionieren. Die Kosten aus dem Universaldienst sind von der Post zu tragen. Die geschätzten Kosten finden sich in ihren jährlichen Geschäftsberichten.
                                  
Jahresbericht 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006
Höhe in $m 67 70 79 92 88.2 90.5 79.1 79.4 87.9
Quelle: Jahresberichte der australischen Post 1998-2006 (vgl. APAR [Australia Post])
271] 1 "For 2003-04, calculated on the avoidable cost methodology, CSO 'costs' are estimated at $79.1 million. (In 2002-03 the cost of meeting the CSOs was estimated to be $90.5 million. This year's decrease is the result of a change in the method of calculating inward terminal dues, which has led to an increase in the average unit revenue per incoming small letter from overseas countries.)" (vgl. APAR [Australia Post])
Table 5: Gewinnverteilung zwischen reserviertem und nicht-res. Bereich
Operating Profit
reserviert nicht res. Total
Jahresbericht in $m in % in $m in % in $m
1998 113,3 32,4 236,0 67,6 349,3
1999 95,5 25,5 278,8 74,4 374,3
2000 132,1 31,0 293,8 69,0 425,9
2001 60,0 15,0 340,7 85,0 400,7
2002 NN NN NN NN NN
2003 148,232,4 309,9 67,6 458,1
2004 186,9 36,5 325,4 63,6 512,3
2005 123,3 24,2 386,4 75,8 509,7
2006 53,4 11,1 428,6 88,9 482,0

Quelle: Jahresberichte der australischen Post 1998-2006 (vgl. APAR [Australia Post])
Anhand der obigen Tabelle sieht man, dass es in der Vergangenheit keinen Bedarf an Subventionen zur Erfüllung des Universaldienstes gegeben hat.

3.4  Brasilien

Der Postanbieter in Brasilien, die Empreesa Brasileira de Correios e Telegrafos (ECT) ist eine Aktiengesellschaft und wurde am 20 März 1969 gegründet. Die ECT ist dem Kommunikationsministerium angegliedert, vor der Gründung war der Post- und Telekommunikationsbereich eine Abteilung desselbigen Ministeriums. Der Staat ist alleiniger Anteilseigner an dem Unternehmen, das Kapital wurde per Dekret Nr. 5672 von ehedem 1.143.668.303,20 BRL auf 1.868.963.891,51 am 11. Januar 2006 erhöht (vgl. Decreto No. 5.672, DE 11 DE JANEIRO DE 2006).
In Brasilien sind folgende Dienste als grundlegend definiert
In allen Gemeinden mit mehr als 500 Einwohnern sollen diese grundlegenden Dienste angeboten werden, was dazu geführt hat, daß die ECT landesweit 5561 Zweigstellen betreibt. Um die Versorungung entlegener Gebiete bzw. Orte mit der Zustellung von Post zu ermöglichen, wurden 1998 Gemeinschaftsbriefkästen eingeführt. Dadurch kamen weitere 3.4 Mio. Einwohner in den Genuss der (regelmäßigen) Briefzustellung, die zuvor nicht angeschlossen waren.
Aufgrund einer Vereinbarung mit dem Bildungsministerium versorgt die brasilianische Post entlegene Gebiete und 5561 Städte mit Schul- bzw. Lehrbücher. Zwischen 1994 und 2000 wurden so mehr als 597 Mio. Bücher verteilt. Zum Wohle der Einwohner kleiner Städte nutzt der Anbieter sein weitreichendes Filialnetz um (grundlegende) Bankdienstleistungen wie das Eröffen und Führen eines Girokontos, das Tätigen von Überweisungen, das Sparen und weitere Bankdienstleistungen, zu ermöglichen.
Desweiteren nimmt die ECT bei, durch überwiegend von der Bundesregierung initierten Sozialkampagnen teil. So etwa die Verteilung von Informationsbroschüren zum Thema Stillen. Die ECT übernimmt die Auszahlungen der Renten und Pensionen der Solzialversicherung, und die ustellung von Spenden im Fall von Naturkatastrophen (vgl. ESTUDIO SOBRE EL ESTABLECIMIENTO DE UN MERCADO ÚNICO DE SERVICIOS POSTALES EN LA REGIÓN DEL MERCOSUR [Mercosur 2002]).
Die ECT erhält keine Subventionen, und muss wenn sie Gewinn erwirtschaftet einen Teil davon an die Staatskassse abführen.
Das zur Zeit gültige Postgesetz Ley Nº 6.538 del 22 de junio de 1978 räumt der ECT bis auf einzelne Ausnahmen28 ein umfassendes Monopol auf Briefe, Postkarten, Telegramme und Sammelsendungen ein. Zudem hat sie das alleinige Recht zum Ausstellen von Briefmarken und anderen Formen von vorbezahlten Wertzeichen. Zusätzlich gibt es Dienste29 bzw. Handlungen für die es eine Zustimmung durch ECT bedarf.
Art. 9º - São exploradas pela União, em regime de monopólio, as seguintes atividades postais:
I - recebimento, transporte e entrega, no território nacional, e a expedição, para o exterior, de carta e cartão-postal;
II - recebimento, transporte e entrega, no território nacional, e a expedição, para o exterior, de correspondência agrupada:
III - fabricação, emissão de selos e de outras fórmulas de franqueamento postal.
In diesem Gesetz wird weiter nicht direkt auf den Universaldienst eingangen, es wird vielmehr eine Auflistung von Post- und Postbankdiensten angeführt welche von der ECT zu erbringen sind. Auf die mögliche Existenz privater Anbieter wird nicht eingegangen. Desweiteren gibt es keine genaue Regelung wie Teile von oder ganze Dienstleistungen an Dritte übertragen werden können mit Ausnahmen der Regelung für Tochterunternehmen der ECT, an diese können Dienstleistungen abgegeben werden.
Interessant ist auf der einen Seite, dass dieses Monopol sich nicht unter denen in der Verfassung von 1988 Artikel 177 aufgezählten legalen Monopolen befindet, aber auf der anderen Seite in derselben Verfassung in Artikel 21 Abschnitt X der Betrieb des Postdienstes und der nationalen Luftpost als Aufgabe der Bundesregierung festgelegt wird.
Art. 21. Compete à União: X - manter o serviço postal e o correio aéreo nacional;
Eine Regulierung findet nicht statt es handelt sich mehr um eine Aufsicht der ECT durch das Kommunikationsmisterium, so legt das Ministerium die Preise für die Dienste innerhalb des Monopols fest, und hat die Möglichkeit der ECT weitere Aufgaben zu erteilen (vgl. [UPU 2006 (2)], [Mercosur 2002] und Ley Nº 6.538 ).

3.5  Neuseeland

Die neuseeländische Post (NZP) wurde im Rahmen der Privatisierung in eine Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft) umgewandelt. Die Aktien werden zur Zeit von zwei Ministerien gehalten. Diese Art der Privatisierung stellt einen Zwischenschritt zwischen einem staatlichen Unternehmen und eine privatwirtschaftlich geführt Unternehmen dar. Die Kontrolle durch den Kapitalmarkt kann somit nur in Teilen erfolgen, auch wenn die neuseeländische Regierung die Privilegien der NZP abgeschafft hat.
Regelung zum Universaldienst in Neuseeland
In Neuseeland wurde der Universaldienst durch einen Vertrag zwischen der New Zealand Post Ltd (NZP) und der Regierung festgelegt. Dieser wird als Deed of Understanding (DOU) bezeichnet. Er wurde das erste mal im Jahr 1989 mit einer Laufzeit von drei Jahren geschlossen, er wird seitdem regelmäßig verlängert. Die neuste Fassung stammt aus dem Jahr 1998 welche sich auch im Anhang findet, da mit dem Postal Services Act 1998 der reservierte Bereich der NZP aufgehoben und der Briefmarkt freigegeben wurde. Im Deed of Understandig wurden die von der NZP zu erbringenden Leistungen in ihrer Art und in ihrem Umfang festgelegt.
Infrastruktur    
Bei der Zustellhäufigkeit ist die NZP zu folgendem verpflichtet:
Das Verhältnis der Schalterzustellpunkte und "Community Mail Boxes" 30 darf 1.5% der Gesamtzahl der Zustellpunkte nicht überschreiten. Zudem darf die NZP die im DOU genannte Anzahl an Zustellpunkten nicht unterschreiten.
Als Preisobergrenze für Standardbriefe wurde $0.45 festgelegt, zudem wurde es der NZP untersagt31 die Rural Delivery Fee wieder einzuführen, sie wurde bis 1995 als zusätzliche Abgabe in den ländlichen Gebiete für die Hauszustellung erhoben.
Im weiteren wurde die NZP dazu verpflichtet eine Mindestanzahl an Filialen aufrechtzuerhalten. Naben der Anzahl wurde auch der Typ der Filialen festgelegt. Insgesamt müssen mind. 880 Filialen betrieben werden, von denen wiederum mind. 240 sogenannte "Postal outlets" 32 sein müssen, diese bieten alle Dienstleistungen der Post an, wohingegen die sog. "Post centres" über den Briefmarkenverkauf hinaus Postschalterdienstleistungen anbieten.
Table 6: Filialentwicklung der NZP

Einrichtungen der Corporate
NZP insgesamt Post Shops
Vorgabe
des mind. 880 mind. 240
DOU
1999 1.033 314
2000 1.029 315
2001 1.019 314
2002 1.012 313
2003 1.012 315
2004 1.021 323
2005 995 323
2006 992 325

Quelle: Jahresberichte der NZP 1999-2006 [NZP]

Wie man der vorangegangen Tabelle entnehmen kann, erfüllt die NZP die Vorgaben des DOU, in Bezug auf die Filialanzahl.
Abschließend bleibt zu erwähnen, dass etwaige Kosten die durch das Universaldienstangebot der NZP entstehen, von dieser alleine zu tragen sind. Es erfolgen keine Zahlungen für die Erbringung des Universaldienstes durch die NZP, an diese, durch den neuseeländischen Staat.
Art der Regulierung in Neuseeland

Im Gegensatz zu der sonst üblichen branchenspezifischen Regulierung, kam es in Neuseeland zu einer Regulierung gemäß dem Konzept der "Light Handed Regulation"(LHR) welche sich zusammenfassend so wiedergeben lässt, dass es zum Abbau aller Markteintrittsbarrieren kam. Dies geschah durch den Postal Services Act 1998 indem geregelt ist wie ein Unternehmen Briefdienstleister33 wird. Auch bei der Anwendung der Light Handed Regulation ist wettbewerbswidriges Verhalten verboten, nur hier erfolgt die Durchsetzung derselbigen, über die Gerichte. Die NZP als Incumbent unterliegt weitreichenden Informationsvorschriften, so muss sie im Jahresabschlüssen einen Überblick über die Einhaltung der im DOU getroffenen Vereinbarungen veröffentlichen. Sie muss unter bestimmten Vorraussetzungen34 Informationen über ihre Preis- und Rabattpolitik gegeben. Zusätzlich muss sie über die Verträge zum Netzzugang informieren (vgl. [Smit, H.]).
Da sich die Registrierung35 als Briefdienstleister, in Neuseeland relativ einfach gestaltet, hat dies dazu geführt, daß sich seit 1998 insgesamt 53 Dienstleister registrieren ließen. Wobei hier vorweg gesagt werden muss, dass aufgrund der Tatsache, dass ein Briefdienstleister, mit der Lizenz, das Recht erhält Briefmarken zu drucken, so dass anzunehmen ist, dass ein Teil der aufgeführten Anbieter, sich nur aus diesem Grund haben registrieren lassen. Und von vornherein nicht die Absicht hatten aktiv am Markt aufzutreten (vgl. [MEDNZ]).
Table 7: Entwicklung der Registrierungen für Neuseeland

98 99 00 01 02 03 04 05 06 Summe
Registrierungen 18 12 6 4 3 1 2 5 2 53
Löschungen 1 23 2 4 1 2 12 0 27
Zunahme 17 10 3 2 -1 0 0 - 7 2 26


Quelle: Eigene Berechnungen nach Daten des Ministry of Economic Development (vgl. [MEDNZ])
Die Anzahl der Anbieter war zwischen 2001 und 2004 relativ stabil, im Jahr 2005 gab es dann aber einen deutlichen Rückgang der Anzahl der Anbieter. Unter den 26 Anbietern befinden sich zudem die NZP bzw. Letterbox Channel Limited (ehm. KiwiMail Group Limited). Ob und wieviele der anderen 24 nach der Registrierung am Markt aktiv wurden, kann nur geschätzt werden. Ein Indiz dafür könnte ein Netzzugangsvertrag mit der NZP sein, da davon auszugehen ist, dass zumindest die größeren Anbieter, ihren Kunden die Möglichkeit, die Post landesweit zustellen zu lassen, anbieten werden.
Insgesamt haben fünf Unternehmen einen solchen vertraglich geregelten Zugang zum Netz der NZP, darunter auch die Letterbox Channel Limited (LCL), so dass man zum Schluss gelangen kann, dass es neben der NZP, landesweit vier nennenswerte Wettbewerber gibt.
Ein anderer Grund für die Position der NZP ist, dass Dienstleistungen Erfahrungsgüter sind, d.h. es erfordert Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters. Hier profitiert die NZP von ihrer Bekanntheit gegenüber Marktneulingen.

3.6  Deutschland

Bei der Deutschen Post AG (DP AG) handelt es sich um ein privates Unternehmen, an der die KfW mit 30,6 % (Stand 07.01.2007) eine Minderheitsbeteiligung hält. Neben der formellen Privatisierung gab es bei der DP AG auch eine materiale Privatsierung, so dass sich die Mehrheit der Aktien nicht mehr bei der deutschen Regierung bzw. bei Organisationen/Beteiligungen befindet, sondern frei gehandelt werden kann. (vgl. Rückführung der Bundesbeteiligungen [BUND])
Der Universaldienst wird in seiner Art und seinem Umfang durch die Post Universaldienstverordnung (PUDLV) geregelt. Diese gilt sowohl für Inlandsdienstleistungen als auch für grenzüberschreitende Leistungen.
Der Universaldienst umfasst:
Die Qualitätsmerkmale sind wie folgt definiert: Laufzeiten und Zustellungshäufigkeit
Für die Laufzeit von Briefen, die an Werktagen eingeliefert werden, gilt:
Für inländische Pakete gilt:
Entgelte
Erbringung des Universaldienstes
Während der Laufzeit der Exklusivlizenz, ist die DP AG verpflichtet, gemäß PostG § 52, den Universaldienst so wie er in der PUDLV festgelegt ist zu erbringen.
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) müssen bundesweit mindestens 12.000 stationäre Einrichtungen vorhanden sein, in denen Verträge über Brief- und Paketbeförderungsleistungen abgeschlossen und abgewickelt werden können, davon mindestens 5.000 mit unternehmenseigenem Personal. Die Zahl der stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG (DP AG) hat sich wie folgt entwickelt:
Stichtag Stationäre Einrichtungen eigenbetriebene Filialen
DP AG insgesamt
Vorgabe
mindestens 12.000 mindestens 5.000
PUDLV
31.12.97 15.331 10.095
31.12.98 14.482 7.946
31.12.99 13.948 5.956
31.12.00 13.663 5.590
31.12.01 12.818 5.331
31.12.02 12.683 5.030
31.12.03 13.514 5.513
31.12.04 13.019 5.379
31.12.05 12.671 5.671
Table 8: Filialentwicklung der DP AG
Quelle: DP AG (in [BNetzA 2005] Jahresbericht 2005 S.110f)

Finanzierung des Universaldienstes
Die DP AG hat die Kosten die mit der Erbringung des Universaldienstes anfallen, selbst zu finanzieren, sie erhält keine Beihilfen von staatlichen Stellen dafür. Die Exklusivlizenz der DP AG wurde dieser nicht zur Finanzierung des Universaldienstes, sondern zum Ausgleichen der strukturbedingten Kosten, die durch die Umwandlung einer Behörde in ein privates Unternehmen entstehen können, eingeräumt (vgl. [Monopolkommission 2005]).

Bei der Betrachtung des Geschäftsberichtes des Konzerns Deutsche Post World Net, der schon auf der zweiten Seite ein EBIT für den Bereich Brief von 2.072 Mio. Euro für das Jahr 2004 und 2.030 Mio. Euro für das Jahr 2005 ausweist, hat es für den Autor den Anschein, als ob es auf absehbare Zeit keinen Grund dafür geben wird, die DP AG bei der Erbringung des Universaldienstes finanziell zu unterstützen.
Art der Regulierung
Die Regulierung wird durch das PostG § 2 festgelegt, sie erfolgt durch die Bundesnetzagentur (BNetzA), diese ging durch Umbennung 2005 aus der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Neben dem Postmarkt regelt sie weitere Bereiche36, auf die im weiteren nicht näher eingegangen wird.
Ziele der BNetzA sind nach dem PostG (auszugsweise)
PostG § 2 Regulierung
2. die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche, auf den Märkten des Postwesens, 3. die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen (Universaldienst).
Daneben ist sie für die Genehmigung der Portopreise verantwortlich und ist desweiteren die Vergabestelle für die Lizenzen auf dem Postmarkt.
Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen, sind die Voraussetzungen, ob und in welcher Form Postdienstleistungen in Deutschland angeboten werden können, in Teilen recht widersprüchlich.
So kann ausgehend von Art. 87 f Grundgesetz in dem es sinngemäß heißt, dass Postdienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die DP AG und durch andere private Anbieter erbracht werden, angenommen werden, dass jeder Postdienstleistungen am Markt anbieten könnte.
Andererseits schränkt das Postgesetz (PostG) dies wieder ein, so dass es einen lizenzfreien und -pflichtigen Bereich im Postmarkt gibt.
Nicht Lizenzpflichtig sind:
Sollen Briefsendungen mit einem Gewicht bis 1000 Gramm befördert werden, ist eine Lizenz erforderlich (vgl. PostG § 5 Abs. 1). Sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen erfüllt, so besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung, auch ist die Anzahl der Lizenzen nicht beschränkt. Die Gebühr für eine solche, wird durch die Post-Lizenzgebührenverordnung (PLGebV) festgelegt.
PLGebV § 2 Gebührenhöhe
(1) Die Gebühr für die Erteilung einer Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen beträgt mindestens 175 Euro und höchstens 700 Euro.
(2) Die Gebühr für die Zustimmung zur Übertragung einer Lizenz beträgt 50 Prozent der nach Absatz 1 festgesetzten Gebühr.
Auf Antrag kann während der befristeten gesetzlichen Exklusivlizenz, eine Lizenz für die Postdienstleistungen die gemäß § 51 Abs. 1 PostG von der Exlusivlizenz ausgenommen sind von der BNetzA ausgestellt werden. Für die unterschiedlichen Lizenzen hat es sich eingebürgert sie mit Buchtstaben zu benennen:
A-Lizenz
Die Beförderung von Briefsendungen mit einem Gewicht von über 50 Gramm, oder dem Zweieinhalbfachen des Preises der untersten Gewichtsklasse.
B-Lizenz
Die Beförderung von inhaltsgleichen Briefsendungen mit einem Gewicht von mehr als 50g und einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück, durch das Absinken der Gewichtsgrenzen auf 50 Gramm, sind die B-Lizenzen jetzt in den A Lizenzen enthalten.
C-Lizenz
Die Beförderung von Briefsendungen, die vom Absender in einer Austauschzentrale eingeliefert und vom Empfänger in derselben oder einer anderen Austauschzentrale desselben Diensteanbieters abgeholt werden, wobei Absender und Empfänger diesen Dienst im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses in Anspruch nehmen (Dokumentenaustauschdienst)
D-Lizenz
Dienstleistungen, die von Universaldienstleistungen trennbar sind, besondere Leistungsmerkmale aufweisen und qualitativ höherwertig sind
E-Lizenz
für denjenigen, der Briefsendungen im Auftrage des Absenders bei diesem abholt und bei der nächsten Annahmestelle der Deutschen Post AG oder bei einer anderen Annahmestelle der Deutschen Post AG innerhalb derselben Gemeinde einliefert
F-Lizenz
für denjenigen, der Briefsendungen im Auftrage des Empfängers aus Postfachanlagen der Deutschen Post AG abholt und an den Empfänger ausliefert.
G-Lizenz
für die Beförderung von ins Ausland abgehenden Briefsendungen
H-Lizenz
für die Beförderung von Briefsendungen aus dem Ausland bis zu den für internationale Briefsendungen zuständigen Annahmestellen der Deutschen Post AG
(vgl. [Monopolkommission 2005], [BNetzA 2005] , PostG uvm.)
Wettbewerb in Deutschland
Auch wenn die generelle Öffnung des Postmarktes schon Jahre zurückliegt, hat sich im Bezug auf die Dominanz der Marktstellung der DP AG im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern relativ wenig geändert. Nach wie vor ist die DP AG in einer Ausnahmeposition auf dem Postmarkt in Deutschland.
Mögliche Gründe hierfür könnten folgende sein: Trotz der Absenkung der Gewichtsgrenze auf 50 Gramm umfasst der Exklusivbereich der DP AG rund 80 % der Briefsendungen (vgl. Neunte Marktuntersuchung [BNetzA 2006]). Die bisher nur im geringen vorhandene Möglichkeit des Netzzugangs zur DP AG, durch ihre Wettbewerber. Die herrschende Rechtsunsicherheit der Mitbewerber, so hat sich die DP AG versucht die Wortmarke "Post" zu sichern (vgl. [Monopolkommission 2005]). Auf Grundlage der Mehrwertsteuerrichtlinie der europäischen Union, welche in Art. 13 die Steuerbefreiung für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, darunter auch die Dienstleistungen der öffentlichen Posteinrichtungen, erlaubt, ist die DP AG gemäߧ 4 Abs. 11b UStG von der Mehrwertsteuer befreit.
Auszug aus dem UStG:
§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen
11b.
die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG;
Was insbesondere bei Kunden die nicht vorsteuerabzugsfähig sind, zu Preisverzerrungen zu Gunsten der DP AG gegenüber ihren Mitbewerbern, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind, führt.

3.7  USA

Bei der US amerikanischen Post handelt es sich um ein öffentliches Unternehmen. Der alleinige Anteilseigner ist der Staat. Sie entstand 1970 durch den Postal Reorganization Act, mit Wirkung 1971, zuvor war sie als Postbehörde organisiert (vgl. Postal Reorganization Act).
Aufgrund der geographischen und historischen Besonderheiten, die die Entwicklungen des Postdienstes innerhalb der USA nachhaltig geprägt haben, lohnt es sich darauf einen genaueren Blick zu werfen, insbesondere da es sich bei den USA um den größten Briefmarkt auf der Welt handelt (vgl. UPU Statistik USA).
Bereits während der englischen Koloninalherrschaft, gab es ab 1639 einen offiziellen Postdienst zwischen den Kolonien und Übersee. Ab dem zweiten Kontinental Kongress (1775) gab es die erste US amerkanische Post unter Leitung von Benjamin Franklin, der bereits unter der britischen Krone als joint Postmaster Gerneral diente. Im Jahre 1781 wurde dann durch den Kongress das Postgesetz ratifiziert, welches dem Staat das alleinige Recht zum Transport von Post einräumte. Die Gebühr orientierte sich damals an einer Kombination aus Gewicht der Sendung und der Entfernung zum Zustellort, die Zustellung erfolgt im Postamt38. Dem rasanten Wachstum an Fläche und Bevölkerung folgte dann der 1863 Act, mit dem das Gewicht zum alleinigen Kriterium des Preises wurde, daneben wurden auch die drei Briefklassen eingeführt. Im selben Jahr wurde die kostenfreie Zustellung innerhalb von Städten eingeführt. Im Jahr 1896 wurde die kostenfreie Zustellung in ländlichen Gebieten eingeführt. die letzte große Reform gab es im Jahr 1970, in dem der US Postal Service seine jetzige Gestalt bekam. (vgl. The United States Postal Service An American History 1775-2002 [USPS 2003])
Der Universaldienst bzw. die Verpflichtung zur Erbringung wird in den USA durch § 101 Postal policy umrissen. Innerhalb dieses wird auf den Grund einer staatlichen Post eingegangen, der Postanbieter soll durch die durch ihn angebotenen Dienstleistungen dazu beitragen, eine Nation zu formen und die Verbundenheit zwischen den Bürgern zu stärken, ein Ansinnen das bereits im ersten Gesetz zur Post in den USA implementiert war. Dieser Gedanke zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte der US-Post. Damit dies geschehen kann, hat der Postbetreiber sicherzustellen, dass die Voraussetzungen die für einen Austausch von Nachrichten, privater, bildender, literarischer und oder geschäftlicher Natur notwendig sind, erfüllt sind.
Die dafür notwendigen Dienste sollen unverzüglich, zuverlässig und auf eine effiziente Weise allen Bürgern landesweit zur Verfügung stehen. Daher sollen in allen Gemeinden Postdienstleistungen erbracht werden. So stellt ein vorhandenes mögliches dauerndes Defizit keinen alleinig ausreichenden Grund für die Schließung eines ländlichen Postamts dar, da es im Interesse des US amerikanischen Kongresses liegt, Bürgern unabhängig davon ob diese in städtischen oder in ländlichen Gebieten leben, einen ausreichenden Postdienst zur Verfügung zu stellen. Insgesamt betrachtet scheint es so, dass möglichen Kosten nur einen geringen Einfluss auf die Entscheidungen haben. So heisst es weiter
The costs of establishing and maintaining the Postal Service shall not be apportioned to impair the overall value of such service to the people.
(vgl. § 101 Postal policy)
Die Verteilung der Kosten aller Postdienste, soll auf einer fairen und gerechten Grundlage, auf alle Nutzer der Post erfolgen.
Bis auf wenige Ausnahmen ist das Zustellen von Briefen durch jemanden der nicht Angehöriger der US-Postal Services ist, oder in deren Auftrag handelt verboten. Die Grundlage für dieses Verbot bilden die Private Express Statutes, die sich aus der Verfassung der USA ableiten lassen, da diese den Kongress zum Aufbau und dem Betreiben der Postdienstleistungen ermächtigt.
Artikel IX der 1781 durch den Kongress ratifizierten Konfederation bezieht sich auf die Post:
The United States in Congress assembled shall also have the sole and exclusive right and power of ... establishing or regulating post offices from one State to another, throughout all the United States, and exacting such postage on the papers passing through the same as may be requisite to defray the expenses of the said office ...
(in The United States Postal Service An American History [USPS 2003])
Als Gründe für die Private Express Statutes wird angeführt, dass sie den Postdienst bei der Bereitstellung der Grundversorgung auf folgenden Gebieten unterstützen: Ziel der Private Express Statutes ist es der amerikanischen Post eine nicht angreifbare Einkommensbasis zu garantieren. Da andernfalls damit gerechnet wird, dass eventuelle Mitbewerber sich zuerst auf die lukrativen Teile des Postmarktes konzentrieren werden. Was dann dazu führen würde, dass der USPS nicht mehr so wie jetzt in der Lage wäre flächendeckend, also auch in schlechten Verteilungsgebieten, den Postdienst bereitzustellen, da die Kosten nicht mehr gedeckt werden würden. Als Optionen um die Kosten zu decken, käme als erstes eine Erhöhung des Portos bzw. die Abschaffung der zusatzkostenfreien Landzustellung und als zweites staatliche Subventionen in Frage, um die landesweite Zustellung zu sichern (vgl. Understanding the Private Express Statutes [USPS 1998]).
Und unter Berücksichtigung des Postgesetztes scheint die staatliche Subvention die wahrscheinlichste Option, so dass der Staat vor der Frage steht das Monopol zurückzunehmen und anschließend mit Steuermitteln zu subventionieren, oder dasselbige beizubehalten.
Da bei einer Gewichtsgrenze von knapp 32 Kilogramm für einen Brief nach heutigem Verständnis nicht mehr von einem reservierten Bereich sondern von einem Monopol für Briefe ausgegangen werden kann, lohnt es sich einen genauen Blick darauf zu werfen, welche Ausnahmetatbestände die Private Express Statutes beinhalten. Insbesondere da seit der Änderung von 1979 freisteht sogenannte "extremly urgent" letters zu befördern.
Fracht
Briefe die der Fracht beiliegen und sich auf den Inhalt dieser beziehen bzw. mit den dazugehörigen Transaktionen in Zusammenhang stehen
beiliegende Werbung
Ebenso ist Werbung die Paketen und Periodika beiliegt erlaubt.
Eigene Briefe
Eigene Briefe können sowohl vom Absender als auch vom Adressat selbst zugestellt werden.
Angestelltenregelung
Die Regelung für eigene Briefe erlaubt auch die Zustellung von Briefen eines Unternehmens durch Mitarbeiter, sofern diese Mitarbeiter die gleichen Rechte39 wie die nicht für die Zustellung der Post eingesetzten Mitarbeiter besitzen.
Bildungseinrichtungen
Auch College- und Universitäts- Post fällt unter bestimmten Bedingungen nicht unter den PSE z.B. interne Briefe.
Private Hands Without Compensation
Die Zustellung durch Private ist erlaubt unter der Voraussetzung, dass sie entschädigungslos erfolgt und vor dem Hintergrund dass es zwischen Zusteller und Sender keine Geschäftsbeziehung gibt bzw. auch keine gesucht werden.
Special Messenger
Wenn weniger als 25 Briefe befördert werden, und es keine feste Route, d.h. feste Zustell- und Abholpunkte gibt, und der Dienst unregelmäßig erfolgt.
"extremely urgent" letters
Um festzustellen ob ein Brief unter diese Ausnahmeregelung fällt, gibt es zwei Tests, den Preis- und den loss-of-value Test. Den Preistest erfüllt ein Brief dann, wenn er entweder mehr als 3$ oder das doppelte der First Class bzw. Priority des USPS kostet. Der loss-of-value Test ist dann erfüllt, wenn der Inhalt des Briefes nach Überschreiten eines bestimmten Zeitpunktes bzw. einer festen Zeitdauer wertlos wird. Wobei der loss-of-value die Möglichkeit für den Aufbau der Expressdienste in den USA eröffnet hat.
Gelegentlich private Postzustellung
Eine weitere Möglichkeit legal Briefe zu zustellen ist, dass man das vom USPS geforderte Porto für diesen Brief in Marken der USPS auf diesem anbringt und diese dann entwertet und den Tag des Empfangs beim Boten bzw. den Tag des Transports auf dem Brief vermerkt.
Vor- und Nachgelagerte Beförderung
Das Konsolidieren von Briefen, d.h. einsammeln der Post von verschieden Kunden und das sortieren der selbigen ist unter der Voraussetzung, dass diese bei einem Postamt aufgegeben werden erlaubt. Auch die Abholung bei einem Postamt, und die anschließende Verteilung ist erlaubt.
(Übernommen aus: Understanding the Private Express Statutes 1998 [USPS 1998])
Letztere Ausnahmereglung ermöglichte die Einführung einer Unternehmenspolitik beim USPS, die allgemein als Worksharing bekannt geworden ist. Sehr ausführlich wird darauf in der Arbeit von [Cohen, R.H., Ferguson W.W. et al.] THE IMPACT OF USING WORKSHARING TO LIBERALIZE A POSTAL MARKET 2001 eingegangen, das folgende hat diese Arbeit zur Grundlage.
Gründe für den Workshare und warum es ein Erfolg wurde
USPS
Der USPS wollte einer weiteren Einflussnahme der "Postal Rate Commission" (PRC) auf die Preisgestaltung zuvorkommen. Seit der Postgesetzreform 1973 lag die Entscheidung über die Portohöhe bei der PRC, davor lag die Kontrolle über die Preise beim Kongress.
Versender
Durch den Einzug der elektronischen Datenverarbeitung in die Unternehmen in den 1970er Jahren, war es den Versendern nun möglich die Briefe auf relativ einfache Weise bereits nach Postleitzahlen sortiert zu erstellen.
Ölpreisschock
Der durch den Anstieg des Ölpreises ausgelöste Preisschock führte dazu, dass es zum ersten Mal seit 3 Jahrzehnten zu einem Rückgang des Briefvolumens kam.
Inflation
Die Inflationsraten der späten 1970er und frühen 1980er führten zu einem deutlichen Anstieg der Kosten des USPS, so dass es für alle Beteiligten, USPS, die Versender und die PRC am sinnvollsten schien das Rabattsystem auszubauen, 1979 wurde der Carrier Route Discount und 1981 der 5-Digit Discount eingeführt.
Konsolidierer
Das Entstehen der Konsolidierer, welche durch die Bündelung des Briefaufkommens mehrer Kunden, die für die Rabatte notwendigen Mindestmengen erreichen, förderte die Nachfrage nach den angebotenen Rabatten. Inzwischen machen die Konsolidierer etwa ein Drittel des vorsortierten Briefaufkommens aus.
Was ist Workshare?
Wie der Begriff schon sagt handelt es sich hierbei um Arbeitsteilung, die durch die Entbündelung der Wertschöpfungskette ermöglicht wird, wie bereits bei den Ausnahmen der PES erwähnt, ist der vorgelagerte Transport der Briefe zum Postamt auch unter dem strengen US Postgesetz möglich, so dass einsammeln, sortieren und Teile des Transports durch private Dienstleister erfolgen können. Wobei hier anzumerken bleibt, dass es vor der Einführung des Workshare es keine Rabatte also auch keine Kostenersparnis für die Versender und damit keinen Grund für Entbündelung gab.
Vorsortierung
Für Briefe gibt es drei verschiedene Arten der Vorsortierung, ausgehend von der Sortierung nach den ersten drei Ziffern der Postleitzahl (3-Digit Discount) über fünf Ziffern der PLZ (5-Digit Discount) hin zu der Sortierung die sich an der Route des Briefträger orientiert (Carrier Route Discount). Neben der Sortierung sind je nach Briefart bestimmte Mindestmengen einzuhalten um in den Genuss des Rabatts zu gelangen.
Pre Barcoding
Eine weitere Möglichkeit ist Kennzeichung der Briefe, durch den Sender bzw. den Konsolidierer, mit einem Barcode der die exakte Adresse des Empfängers beinhaltet. Wobei strikt darauf geachtet werden muss, dass die angegebene Adresse aktuell bzw. korrekt ist, da nichtzustellbare Briefe für den USPS ein massives Problem darstellen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Sechstel der Amerikaner jedes Jahr umzieht. Aus diesem Grund ist ein ständiger Abgleich mit der Adressdatenbank der USPS nötig.
Zone skipping und Dropshipping
Zone skipping beschreibt die Möglichkeit die Post in ein dem Zustellort näher gelegenes Postamt zu transportieren um die Post Transport Gebühren zu sparen.
Wohingegen Dropshipping nicht nur den Transport sondern auch die Möglichkeit zur direkten Einspeisung in das Netz des USPS umfasst. Daher setzt sich die Ersparnis, nicht wie beim zone skipping aus den gesparten Transportkosten zusammen, sondern beinhaltet auch die eventuell entstanden Rabatte durch Vorsortierung bzw. durch die Barcode Kennzeichung der Briefe.
Hier bleibt anzumerken, dass die in den USA gebräuchlichste Briefart der frist-Class letter, vom Dropshipping ausgeschlossen ist. Auch gibt es keine Nachfrage nach dieser Möglichkeit, da es kein Potential für etwaige Einsparungen an Transportkosten40 gibt.
Die durch den USPS eingeräumte Rabatthöhe richtet sich nach den durch Vorleistung gesparten Kosten des USPS. Die Rabatte stehen allen Versendern gleichermaßen offen. Im Jahr 2001 gab es je nach Produktart und Grad der Vorleistungen einen Rabatt zwischen 6% und 63% (vgl. [Cohen, Ferguson et al.]).

3.8  Paraguay

Der Postmarkt in Paraguay ist seit 1993 komplett liberalisiert, so dass Paraguay neben Schweden, Finnland und Neuseeland zur Startergruppe gehört. Bei der Post in Paraguay handelt es sich um eine Behörde die dem Ministerio de Obras Públicas y Comunicaciones angegliedert und unterstellt ist. Der Direktor der Post ist für die landesweite Zustellung und die Überwachung von externen Vorgaben verantwortlich.
Es gibt zur Zeit keine Definition eines Universaldienstes in Paraguay. Die wenigen verfügbaren Daten ergaben nur, dass Pakete mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm als Eilpaket verschickt werden können, und dass ein Brief im Jahre 2001 0.12 $ US gekostet hat und dieser Preis als für alle Bürger erschwinglich gilt. Aber es gibt keine gesetzliche oder andere Vorgabe zur Höhe des Briefportos (vgl. Mercosur 2002).
Für bestimmte Gruppen und bestimmte Versandstücke gibt es zusätzliche Ausnahmeregeln. Der Briefwechsel von bestimmten Institutionen ist kostenlos, so etwa von staatlichen Institution, von Geistlichen, von karitativen Organistionen, und von ohne Gewinnerzielungsabsicht geführten Organisation. Auch ist der Versand an eine dieser genannten Gruppen kostenlos, dafür existieren spezielle Briefkästen. Der Versand von Büchern und anderen Formen der Publikation von Wissen erfolgt mit dem Ziel die Verbreitung desselbigen zu fördern, zu einem verbieligten Tarif (vgl. ebenda).
Es gibt keine Regulierungsbehörde in Paraguay. Auch gibt es keine gesetzlichen Hindernisse für Unternehmen die auf dem Postmarkt agieren, es existiert auch keine Melde- oder Lizenzpflicht (vgl. ebenda).
Die jetzige rechtliche Situation ist die folgende, es gibt kein Monopol und auch keinen reservierten Bereich für die staatliche Post. Das und das nicht Vorhandensein irgendeiner Form von Regulierung hat dazu geführt, dass es insbesondere in den Ballungszentren eine Vielzahl von privaten Anbietern41 gibt. Was insgesamt dazu geführt hat, daß die privaten Anbieter ca. 95 % des Marktes inne haben (vgl. ebenda). Zwischen 1993 und 2005 sank die von der staatlichen Post beförderte Anzahl von Briefen von 2.437.400 auf 347.271 Stück, d.h. die staatliche Post büßte über 85 % ihres Volumens ein (vgl. UPU Statistik Paraguay).
Für die Zukunft war eine Änderung des Postgesetztes geplant, die die Einführung einer Regulierungbehörde vorsieht, die unter anderem zuständig für die Vergabe von Lizenzen sein soll. Der Universaldienst soll definiert werden und es soll ein reservierter Bereich zu dessen Finanzierung eingeführt werden. Ob und in welchem Umfang diese Reform durchgeführt wurde ließ sich nicht weiter untersuchen.
Zum damaligen Zeitpunkt (2002) hatte die Post ein Filialnetz mit ca. 265 Zweigstellen, 305 Briefträger und mehr als 6.500 Briefkästen um die landesweite Verteilung der Post durchzuführen. Bezogen auf die Anzahl der Briefträger ergab sich für 1999 mit durchschnittlich ca. 10.000 Briefe pro Briefträger und Jahr ein sehr geringes Volumen. Der Anteil der Hauszustellungen betrug ca. 73 %, während 22% ihre Post beim Postamt abholen mussten. Zudem hatte nur knapp die Hälfte der Bevölkerung eine Zweigstelle vor Ort (vgl. UPU Statistik Paraguay).
Um diesen Zustand zu verbessern wurde z.B. der Barcode für Briefe eingeführt so wie ein System, das die Verfolgung der Sendung ermöglicht, Investionen zur Steigerung der Produktivität durchgeführt, und Kooperationen mit anderen Postanbietern wie z.B. Brasilien und der UPU eingegangen. Ende 2006 zeigten sich deutliche Erfolg (vgl. Pressemeldung des Ministerio de Obras Públicas y Comunicaciones - República del Paraguay ). Insbesondere auf dem Bereich der Expresssendungen von denen im Jahr 2005 1.099.332 Stück laut der UPU Statistik befördert wurden, dies entspricht mehr als der dreifachen Briefemenge die durch die Post im gleichen Zeitraum zugestellt wurde.

3.9  Israel

Bis zum 1.4.1987 waren Postdienstleistungen und deren Erbringung Aufgaben des Kommunikations Ministeriums. Am 1.4.1987 wurde aus der israelischen Post eine eigene Behörde, die israelische Postbehörde "Postal Authority" . Die Aufgabe der israelischen Postbehörde war es, Postdienstleistungen zur Verfügung zu stellen, und diese weiter auszubauen und zu verbessern.
Es gab damals landesweit 645 Einrichtungen42 der Post. Diese setzten sich aus 95 Postämtern, 138 Filialen in städtischen und ländlichen Gemeinden, 360 Postagenturen in Vierteln und Vororten und 52 mobilen Postämtern die 873 ländliche Siedlungen versorgten, zusammen.
Die Post Bank wurde 1951 gegründet. Ziel war es zum einen den Geldtransfer innerhalb von Israel zu verbessern, und zum anderen die Postbank dafür zu nutzen um die Menschen zum Sparen zu ermutigen (vgl. [IMoFA]).
Der durch die Postal Authority angebotene Universaldienst, umfasste die tägliche Einsammlung und Zustellung von Postsendungen mit einem Gewicht von bis zu 20 Kilogramm. Im Postal Authority Law of 1986 wurde ihr dafür ein reservierter Bereich bei Postsendungen43 bis 500 Gramm eingeräumt. Für den nicht reservierten Bereich wird eine Erlaubnis benötigt.
Im September 2003 wurde die Gewichtsgrenze durch eine Preisgrenze ersetzt, für Briefe mit einem Preis, der über dem 4.5 - fachen des Preises für einen Standardbrief lag, gab es jetzt einen offen Markt (vgl. [WTO]).
Mit Wirkung zum 1.03.2006 wurde die Postbehörde in die Ïsrael Postal Company, Ltd." und die Post Bank in die "Postal Bank Ltd." umgewandelt. Im Zuge dieser Umwandlung von einer Behörde in eine formal private Gesellschaft, wurde die Post Bank als Tochtergesellschaft44 in die neu gebildete israelische Post eingegliedert (vgl. [IMoF 2005] und [IMoF 2006]).
Die israelische Post beschreibt ihre Aufgabe wie folgt, den landesweiten Brief- und Paketdienst und Finanzdienstleistungen zu erbringen, dies soll auf einem internationalen Niveau erfolgen und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit. Die genannten Dienste sollen an jedem Tag, rund um die Uhr erbracht werden (siehe [IPC]).
Mit Stand September 2006, gab es 95 Lizenzen für israelische Unternehmen um nationale und internationale Briefe auszuliefern (vgl. [IMoC]). Eine aktuelle Definition des Universaldienstes ließ sich nicht finden.

3.10  Maledivien

Bei der Post der Maledivien handelt es sich um eine formal private Gesellschaft Maldives Post Limited (MPL). Sie befindet sich weiterhin in Staatsbesitz. Bis zum 30.06.1994 wurde die Post in der Form einer Postbehörde, die eine Regierungsabteilung war, geführt und wurde am 1.07.1994 in die MPL überführt (vgl. [MCST]).
Nach der Umwandlung wurde der Postdienst massiv ausgeweitet zwischen 1993 und 1994 erhöhte sich die Anzahl der Postämter von 40 auf 217 Stück. Inzwischen ist auf jeder dauerhaft bewohnten Insel ein Postamt, so dass es auf den Malediven zur Zeit insgesamt 215 Postämter, 9 Regionale Postämter und das Hauptpostamt in Male, gibt. Die Ausweitung des Filialnetzes erfolgt fast zur Gänze durch fremdbetriebene Filialen. So werden von den 215 Postämtern nur 8 von der Post selbst betrieben. Neben den reinen Postdienstleistungen bietet MPL in 8 Filialen auch die Möglichkeit von Finanztransaktionen an (vgl. UPU Statistik Maldives).
Die Regulierung erfolgt durch das Ministry of Communication Science and Technology . Nach eigenen Angaben hat es die Aufgabe die Interessen der Regierung, der Kunden und der Anbieter zu schützen. So ist etwa die MPL verpflichtet seinen Kunden einen nationalen und internationalen Briefwechsel zu ermöglichen, und das angebotene Leistungsangebot nach den Bedürfnissen ihrer Kunden auszurichten.
Als Ziele für die Zukunft der Post wird die Entwicklung eines zuverlässigen Postnetzes, die Modernisierung der Post und die Ausweitung des Diensteangebotes genannt, um die Qualität und die Effizienz der Dienste zu steigern.

4  Fazit/Ergebnis

Wie sich bei den hier betrachteten Ländern gezeigt hat, gab es oft nur eine formelle Privatisierung des Postdienstleisters. Hier bleibt folgendes anzumerken:
Bei formellen Privatisierungen kommt es nur zu einem Wechsel der Rechtsform aber nicht zu einem Wechsel der Mentalität. Dies kann dazu führen, dass die internen Organisationsstrukturen beibehalten werden, und nur geringe Effizienzsteigerungen zu erwarten sind. Im Gegensatz zu einer nicht nur formellen sondern tatsächlichen privaten Gesellschaft, kann die Unternehmensleitung im Fall von Problemen oder Krisen auf die Hilfe durch den Staat zählen, da sie davon ausgehen kann, dass wenn der Staat das Unternehmen für so bedeutend für die öffentliche Gesellschaft hält, dass er sein alleiniger Eigentümer bleibt, er auch für das Unternehmen einstehen wird (vgl. [Schulze, A. 2004 (1)]).
Insgesamt hat sich nicht nur bei den hier genauer betrachteten neun Ländern sondern auch bei den anderen gezeigt, dass es überwiegend keinen Bedarf an einer gesonderten Finanzierung des Universaldienstes gibt. Falls Zahlungen des Staates an einen der hier untersuchten Postanbieter geflossen sind geschah das immer aus einem anderen Grund als dem Postuniversaldienst.
Durch die landesweite Versorgung haben die Postanbieter einen ungewöhnlich großen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihrer Konkurrenz, gesetzt dem Fall sie nutzen dies auch. Selbst in Paraguay in dem der Anbieter seit der Liberalisierung 85 % des Volumens und fast den kompletten Markt verloren hatte, konnte er durch den geschickten Einsatz dieses Vorteils wieder ins Plus zurückfinden.
Auch erscheint es dem Autor sehr ungewöhnlich, dass die zum Teil exorbitanten Gewinne in den reservierten Bereichen, mit Hinweis auf den Universaldienst hingenommen werden, müsste es nicht vielmehr so sein, dass ein ausgeglichenes Ergebnis und nicht ein Überschuss das Ziel sein sollte? Und man gegebenenfalls den reservierten Bereich verkleinern und oder die Preise für Produkte in diesem Bereich senken muss?
Meiner Meinung nach stellt die Liberalisierung keine Gefahr für den Universaldienst dar, auch sind keine Einschränkungen des Universaldienstes aufgrund der Marktöffnung zu erwarten. Eventuell anfallende Defizite dürften ihren Grund nicht in Struktur des Marktes sondern in der des jeweiligen Unternehmens haben. Daher sollten auch keine Ausgleichszahlungen an diese Unternehmen erfolgen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die von ihnen genutzte Infrastruktur, Maschinen, Gebäude entweder durch Umsätze oder den Staat finanziert worden sind.

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Tillgång till kassaservice - kartläggning och analys , POST&TELESTYRELSEN
[RegTP 2003]
Marktdaten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Jahresbericht 2003
[Schulze, A. 2003]
(2003) Liberalisierung und Re-Regulierung von Netzindustrien, Universität Potsdam Diskussionsbeitrag Nr. 53
[Schulze, A. 2004 (1)]
(2004) Alternative Liberalisierungsansätze in Netzindustrien, Universität Potsdam Diskussionsbeitrag Nr. 64
[Schulze, A. 2004 (2)]
(2004) Liberalisierung in Netzindustrien aus polit-ökonomischer Sicht, Universität Potsdam Diskussionsbeitrag Nr. 68
[Smit, H.]
Regulierung und Wettbewerbsentwicklung auf dem neuseeländischen Postmarkt, WIK Nr. 212 2000
[ swedish STATISTISK ARSBOK FÖR SVERIGE 2006 german]
STATISTISK ÅRSBOK FÖR SVERIGE 2006 , Statistics Sweden
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Postmarknad i förändring, SOU 2005:5, Näringsdepartementet www.regeringen.se Abruf: 21.02.2007
[Svensk Adressändring]
Svensk Adressändring, www.adressandring.se, Abruf: 20.02.2007
[UPU 2004]
(2004) Postal regulation: principles and orientation, Universal Postal Union
[UPU 2005]
(2005) Guide to Postal Reform and Development, Universal Postal Union
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(2006) Entities responsible for fulfilling the obligation, Universal Postal Union
[UPU 2006 (2)]
(2006) Status and structures of postal administrations, Universal Postal Union
[USPS 1998]
Understanding the Private Express Statutes, United States Postal Service 1998
[USPS 2003]
The United States Postal Service An American History 1775-2002, United States Postal Service 2003
[WTO]
(2005) TRADE POLICY REVIEW Report by the Secretariat ISRAEL, World Trade Organization

Footnotes:

1Unter der Annahme, dass die Sortiermaschine beim Markteintritt gekauft wurde, besteht nach dem Marktaustritt die Möglichkeit, diese an ein anderes Unternehmen z.B. einen Konsolidierer bzw. an einen Massenbriefversender zu vermieten. Da es üblich ist für vorsortierte Postsendungen Rabatte durch den Postdienstleister zu erhalten, stellen diese zu erzielenden Rabatte die Preisobergrenze bei der Vermietung der Sortiermaschine dar. Neben der Vermietung stellt der Weiterverkauf eine Alternative dar.
2Als lukrativ ist hier ein Markt einzuordnen, in dem die Zustellkosten gering und oder das Zustellaufkommen hoch ist, dies trifft i.d.R. auf Ballungszentren zu.
3Zumindest zu Beginn der Liberalisierung kann davon ausgegangen werden, dass es keinen nationalen Konkurrenten gibt, dies lässt sich bis auf wenige Ausnahmen auch empirisch zeigen.
4bzw. das durch Kooperation mit anderen versorgte Gebiet hinaus, sofern nicht einer der Kooperationspartner, der ehemalige Monopolist ist
5So war die ReGTP zu Beginn nur für die Regulierung von zwei der drei Nachfolgerunternehmen der deutschen Bundespost, Deutsche Telekom und Deutsche Post, zuständig. Inzwischen heißt sie Bundesnetzagentur und reguliert nun auch noch andere Netzindustrien.
6vgl. [Knieps, G.] "Ein Fehler 1.Ordnung ('false positive')tritt auf, wenn die Behörde in den Wettbewerbsprozess eingreift, obwohl der Wettbewerb funktionsfähig ist und überhaupt kein wettbewerbspolitischer Handlungsbedarf vorliegt."
7Aufgrund des innerhalb der Behörde erworbenen Expertenwissens, kann es für deren Mitglieder lukrativ erscheinen, später als z.B. Berater in die kontrollierten Unternehmen zu wechseln. Wobei eine etwaige Rückkopplung auf den Regulierungsprozess nicht auszuschließen ist.
8Falls ein Kunde keine Kenntnis über einen Konkurrenten hat, ist das nicht die Schuld des ehm. Monopolisten. Genauso wenig hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Kunden am Tag der Liberalisierung vergessen, wo sie bisher ihre Postangelegenheit erledigt haben.
9Unter der Annahme des es sich bei Briefen nicht um ein Gut mit unelastischer Preiselastizität handelt.
10Ein Indiz dafür, dass diese These für Deutschland zutrifft zeigt sich in der zeitlichen Verlängerung des Monopols der DP AG durch die Regierung. Da die DP AG im Briefbereich ein Unternehmen mit überdurchschnittlichen Renditen > 10% ist (vgl. Monopolkommision Sondergutachten Nr.39, 2003, S.111) lässt sich die Verlängerung der Monopoldauer bzw. das zeitliche Strecken des selbigen nicht durch die erhöhten Kosten der Umstellung auf den Wettbewerb erklären.
11Ohne die anderen großen Wirtschaftsregionen benachteiligen zu wollen, handelt es sich bei der europäischen Union um den größten Zusammenschluss von selbständigen Nationen, die sich auf eine gemeinsame Grundlage bei der Postpolitik verständigt haben.
12gemäß Kapitel 1 Artikel 2 Nummer 6 unter Berücksichtigung der letzten Änderungen (vgl. [EU 2006]) "6.'Postsendung'eine adressierte Sendung in der endgültigen Form,[... ]; es handelt sich dabei neben Briefsendungen z.B. um Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften sowie um Postpakete, die Waren mit oder ohne Handelswert enthalten;"
13Mit der Ausnahme, dass Postpakete aus anderen Mitgliedsstaaten mit einen Gewicht bis 20kg zugestellt werden. Gemäß Kap. 2 Artikel 3 Nummer 5 Satz 2
14(vgl. [EU 1997] Kap. 2 Art.3 Absatz 3) "[...]sofern keine von der nationalen Regulierungsbehörde anerkannten besonderen Umstände oder außergewöhlichen geographischen Gegebenheiten vorliegen[...]"
15(vgl. Kap. 2. Art. 3 Abs. 3 zweiter Gedankenstrich ebenda)"[...]ausnahmsweise, unter von der nationalen Regulierungsbehörde zu beurteilenden Bedingungen, eine Zustellung an geeignete Einrichtungen."
16Bei M Bags handelt es sich um eine spezielle Form des Pakets. M bags dürfen nur für den internationalen in dem an dieses Kapitel folgende Ländervergleich behandelt. Versand von Drucksachen und Büchern, an eine Adresse, verwendet werden. Die Gebühren sind geringer als für ein vom Gewicht her vergleichbares Paket.
17Bürgerkriege, Kriege, uvm.
18Sammelstation anstelle des eigenen Briefkastens, was Postwurfsendungen überflüßig werden lässt
19mit Ausnahme des Irak's
20Hierbei handelt es sich um Israel, auf das im sich anschliessenden Ländervergleich näher eingegangen wird.
21Zur Zeit setzen sich die 650 Zweigstellen aus festen retail outlets und points of service zusammen, von denen 180 mit lokalen Partnern betrieben werden. Zusätzlich bieten 2,500 Zusteller in ländlichem Gebiet die Möglichkeit zum Bezahlen von Rechnungen und das Einlösen von Schecks an. (vgl. Jahresbericht 2005 Posten [Posten AB 2005])
22Zur Zeit hält OptiMail nach eigenen Angaben einen Anteil von 14 % an CityMail (vgl. [OptiMail AB])
23Als unzustellbar gelten in diesem Zusammenhang auch Briefe die unzureichend oder gar nicht frankiert sind.
24Bei einer genaueren Betrachtung stellt man fest, dass der stärkste Rückgang zwischen 2000 und 2003 erfolgte, das Volumen sank in diesem Zeitraum von 3.426 Mio. auf 3.270 Mio. Stück.
25Zur CityMail Gruppe wird neben CityMail auch OptiMail gezählt, wobei die Höhe der durch OptiMail zugestellten Post 7 Mio im Jahr 2003 betrug, während auf CityMail 216 Mio entfielen.
2698% of Australians receive delivery to street boxes, private boxes and postal outlets five days a week (vgl. Australia Post Annual Reports 1998-2006 (APAR)[Australia Post])
27[
28So ist die Eigenzustellung durch Private wie auch durch Unternehmen, und die unentgeltliche Zustellung erlaubt. (vgl. Postgesetz)
29So etwa der Verkauf von Postwertzeichen, die Herstellung, der Import und der Betrieb von Maschinen welche den Briefwechsel ermöglichen, so wie Matrizen wie sie für den Druck von Briefmarken oder zur Erstellung des Poststempels genutzt werden. (vgl. Postgesetz)
30Dabei handelt es zum einem um postlagernde Zustellungen und zum anderen um Gemeinschaftspostfächer
31Wobei es dann in Artikel 11 des DOU heißt " 12. Nothing in clause 11 precludes New Zealand Post from introducing alternative forms of charging for other services. "d.h. aus dem Verbot der Rural Delivery Fee läßt sich kein allgemeines Verbot von Zusatzgebühren ableiten.
32Im DOU Artikel 15 Abstz 2" 'Postal outlet' means an outlet that offers the services offered by a post centre, plus agency and/or other services.
33vgl. Obligations and Rights of Postal Operators " The Act only regulates the carriage of letters: there are no restrictions on the carriage of other parcels (e.g. courier packages). "
34 The company is also required to disclose, on a quarterly basis, each set of standard terms and conditions for the carriage of letters (for which a charge of not more than 80 cents is made), and each discount of more than 20 per cent off the standard price.
35Das Ausfüllen zweier Anträge und das Bezahlen der Gebühr in Höhe von 95NZ$ genügen.
36Neben den Nachfolgeunternehmen der deutschen Bundespost, deutsche Telekom AG und deutsche Post AG, reguliert bzw. liberalisiert die Bundesnetzagentur auch den Elektrizitäts- und Gasmarkt, so wie den Eisenbahninfrastrukturmarkt.
37PostG § 5 Satz 2 Punkt 3: "Briefsendungen in der Weise befördert, daß einzelne nachgewiesene Sendungen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Beförderung auf dem Weg vom Absender zum Empfänger ständig begleitet werden und die Begleitperson die Möglichkeit hat, jederzeit auf die einzelne Sendung zuzugreifen und die erforderlichen Dispositionen zu treffen (Kurierdienst)."
38Die Gebühr galt nur für den Transport zwischen den zwei Postämtern.
39Sozialleistung, Urlaubsanspruch usw.
40In der Regel handelt es sich bei frist-Class letters um Briefe mit einem sehr geringen Gewicht (durchschnittlich 20 Gramm vgl. USPS Statistik), so dass auch die Beförderung per Flugzeug in Frage kommt. Der etwaig entstehende Kostenvorteil wird auf 1 Cent geschätzt.
41Die genau Zahl ließ sich nicht ermitteln, da es wie erwähnt keine Registrierung gibt
42einschließlich der Sortierungszentren
43Der Markt für Postsendungen deren Gewicht über 500 Gramm lag, war offen.
44Die Postal Bank Ltd. ging zu diesem Zeitpunkt vollständig in das Eigentum der Israel Postal Company, Ltd. über.


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